Stellungnahme zum Haushalt 2013 des Landkreises Göppingen

Herr Landrat,
meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Unsere Stellungnahme zum Haushalt beginnt in diesem Jahr mit dem, womit sie in den letzten Jahren geendet hat.
Sie beginnt mit dem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises, seiner Betriebe und Einrichtungen für ihren erneuten Einsatz für den Landkreis, für ihre Leistungsbereitschaft und für ihren Einsatzwillen, den wir durchaus erkennen, der aber auch nötig ist, um unseren Landkreis weiter zu gestalten und zu entwickeln.

Unseren Dank Herr Landrat, der auch Ihnen und der Führungsriege des Landkreises gilt, bitten wir auf geeignete Weise und bei entsprechender Gelegenheit weiterzugeben.

Eine besondere Anerkennung sprechen wir dem Finanzdezernat aus, das unter ihrer Führung, Herr Stolz, mit der Einführung und Umsetzung des NKHR Enormes zu bewältigen hatte und noch zu bewältigen hat. Wer in der Kameralistik mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Mindestzuführung, Nettoinvestitionsrate und Rücklagen bewanderte Kreisräte von den „Vorzügen“ und dem Sinn des NKHR mit einer Eselsgeduld zu überzeugen versucht, der muss einfach gelobt werden.

Ob Sie allerdings mit Ihren Bemühungen erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten.
Mit dem NKHR wurden uns Transparenz, Durchschaubarkeit, Klarheit, leichtes Handhaben, intergenerative Gerechtigkeit, produktorientierte Steuerung u.v.a.m. angekündigt.
Und was liegt vor uns?
Ein zahlenmäßig ausgedünnter Haushaltsplan der im Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt in zig verschiedenen Produktbeschreibungen die Ertrags- und Aufwandsarten als auch die Aus- und Einzahlungsarten ausschließlich in der Summe darstellt. Er ist zudem mit den Zahlen der Vorjahre überhaupt nicht vergleichbar. Die gibt es nämlich in dieser Form nicht.
Vor uns liegt ein Haushaltsplan, den ohne Hilfe der Verwaltung kaum mehr einer von uns Kreisräten lesen geschweige denn verstehen kann.
Ein Planwerk das alles andere als transparent und leicht handhabbar ist.
Es hat uns erhebliche Probleme bereitet, uns durch das Zahlenwerk hindurchzuarbeiten.
Finanzhaushalt, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt, Haupt-, Unter- und Kern- und Schlüsselprodukte, Ressourcenverbrauch und Fremdfinanzierungsbedarf (ein äußerst einfallsreicher Begriff für’s Schulden- Machen) haben für wesentlich mehr Verwirrung als für Klarheit gesorgt.
Es kann meines und unseres Erachtens nicht sein, dass man als Kreistagsmitglied nicht mehr in der Lage ist, wesentliche Details zu erkennen, sondern fast durchgehend die Verwaltung in Anspruch nehmen muss, um mit den Zahlen klarzukommen.
Die Verwaltung trifft hierzu in keinster Weise ein Vorwurf.
Das Land hat uns das NKHR aufgezwungen!!!! Und das Schöne/Schlechte/Unverständliche daran ist – bei sich selbst wendet es diese Systematik nicht an.

Zugegeben, das NKHR hat auch seine positiven Seiten.
So wird bspw. der Ressourcenverbrauch also der Vermögensverzehr der sich Jahr für Jahr ergibt deutlich hervorgehoben. Durch die jährlich zu erwirtschaftenden Abschreibungen wird ein Schritt hin zur intergenerativen Gerechtigkeit getan. Und es hat auch den Anschein (der trügen mag) dass die Fremdfinanzierungsmittel leichter aufgebracht werden können.

Ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren, wir alle müssen uns noch sehr intensiv mit dem NKHR befassen und lernen, mit ihm umzugehen.

Auf alle Fälle müssen wir, vielleicht stärker als bisher, darauf achten dass alle –wirklich alle- konsumtiven, also jährlich wiederkehrenden Ausgaben (Verbrauchsausgaben einschl. Abschreibungen) konsequent kreisumlagerelevant mit jährlichen Einnahmen auszugleichen sind.
Dazu ist es unverzichtbar, alle jährlich wiederkehrenden Ausgaben aufzulisten, die jährlich wiederkehrenden Einnahmen gegenüberzustellen um dann zu erkennen, ob was übrig bleibt oder ob noch etwas fehlt. Danach muss sich die Höhe der jährlichen Kreisumlage richten.

Wenn das so gehandhabt wird, kann darüber nachgedacht werden, ob die Investitionen ggf. mit Fremdmittel finanziert werden, deren Tilgung zeitmäßig an den Abschreibungszeitraum der jeweiligen Investition angepasst wird, die ja mit den jährlichen Abschreibungen erwirtschaftet werden muss.

Wir beantragen /1
Diese Überlegungen werden im VA und/oder in der Haushaltsstrukturkommission beraten

Obwohl der diesjährige Haushalt ausgeglichen dargestellt werden kann, ist eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 5,5 Mio. € erforderlich und das bei den insgesamt erfreulichen Entwicklungen auf der Einnahmeseite. In guten Zeiten neue Schulden machen? Und das ohne dass auch nur ein Cent für die wirklich großen und anstehenden Zukunftsaufgaben bereitgestellt ist.

Das muss diskutiert und besprochen werden.
Wir erkennen, dass mit diesem Haushaltsentwurf versucht wird, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Kreisumlage entgegenzukommen.
Dafür wird die dargestellte Neuverschuldung in Kauf genommen.
Jetzt kann man sagen, die Freien Wähler und deren Vorsitzender haben die Systematik des NKHR noch nicht ganz verstanden. Weil das möglicherweise so ist, wir aber allergrößten Wert darauf legen ohne Neuverschuldung auszukommen und weil ja mit einem erheblichen Plus beim Rechnungsabschluss 2012 zu rechnen ist

beantragen wir /2
Die Verwaltung stellt bis zur Verabschiedung des Haushalts 2013 dar, wie der Kreis in diesem Jahr ohne Neuverschuldung auskommt.

Danach ist es sicher möglich, auch von unserer Seite aus eine verlässliche Aussage zur Höhe der Kreisumlage zu treffen.

Nachdem uns die Verwaltung glaubhaft versichert hat, dass die Erstellung der Eröffnungsbilanz wohl erst bis Ende des Jahres möglich sein wird, stellt sich für uns die Frage, sind dann im vorliegenden Haushaltsentwurf alle Abschreibungen dargestellt, oder ist damit zu rechnen dass nach der Erstellung der EB noch weitere dazu kommen und wenn ja, in welcher Höhe?

Dasselbe gilt für Rückstellungen, die ja nach dem NKHR durchaus gebildet werden können und u.U. auch gebildet werden müssen. Wir stellen dazu keinen Antrag, gehen allerdings davon aus, dass die Verwaltung noch vor Verabschiedung des Haushalts zu diesen Punkten Stellung nimmt.

Gerne möchten wir ein Anliegen erneuern, das möglicherweise hilft, die Arbeit von Verwaltung und Gremien zu optimieren, vor allem zeitlich. So müssen u.E. Vorlagen die logisch und allgemein verständlich aufgebaut sind, nicht unbedingt bei den Sitzungen umfassend mündlich wiederholt werden. Wir lesen ja die Vorlagen. Insofern dürfte eine prägnante Zusammenfassung in der jeweiligen Sitzung ausreichen. In der Aussprache können dann, wie bisher, offene Fragen auch ausführlich besprochen und geklärt werden.

Werden Vorlagen mit Plananlagen o.ä. angereichert, sollten diese bitte lesbar, erkennbar und übersichtlich sein.

Wir beantragen /3
Die Verwaltung nimmt zum Thema „Sitzungsökonomie“ und „Gestaltung der Vorlagen und deren Anlagen“ Stellung und unterbreitet entsprechende Vorschläge.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2011 haben wir als Freie Wähler –wie auch die Fraktion der Grünen- beantragt, bei künftigen Ausschreibungen und Beschaffungen des LRA nur noch Produkte zu berücksichtigen, welche ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt werden. Auch bei den Beteiligungsunternehmen des Kreises soll auf die gleiche Verfahrensweise hingewirkt werden. Umfang und Erfolg sollte durch ein jährliches Monitoring belegt werden.

Der VA hat am 22.11.2011 im Sinne der Anträge einen einstimmigen Beschluss gefasst mit dem gleichzeitig von der entsprechenden Dienstanweisung des LRA Kenntnis genommen wurde.
Wir kommen heute auf dieses Thema zurück, erinnern an das beantragte jährliche Monitoring und

stellen den Antrag /4
Die Verwaltung berichtet über Umfang und Erfolg der Umsetzung des VA-Beschlusses vom 22.11.2011. Ergänzend wird dargestellt, in welcher Form und mit welchem Erfolg auf die Unternehmen eingewirkt wurde die dem Kreis gehören bzw. an denen er beteiligt ist.

Wohl alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das Bürgerforum 2011 eine gute aber auch entwicklungsfähige Veranstaltung war. Der Bundespräsident als seinerzeitiger Impulsgeber hat zwar gewechselt. Das Forum war möglicherweise nur als einmalige Idee ausgelegt. Doch die Evaluation und die dem Forum folgende Gründung eines Bürgerstammtisches zeigen, dass ein nachhaltiges und hohes Interesse der Bevölkerung an Mitwirkungs- und Informationsmöglichkeiten gegeben ist.

Wir sind keinesfalls der Meinung, dass sich hier „Besserwisser“ und „Komiker“ zusammentun, so wie das aus Parteikreisen erst kürzlich verlautete.

Wir beantragen und fragen /5
Ist seitens der Verwaltung daran gedacht das Bürgerforum 2011 ggf. auch in abgewandelter Form fortzuführen und wenn ja mit welchen Maßnahmen?

Breiten Raum hat im vergangenen Jahr das Thema „bauliche und betriebliche Weiterentwicklung der Klinik am Eichert“ eingenommen.
Was so wirklich nicht zu erwarten war ist eingetreten.
Einstimmig (!!!) hat der Kreistag die Weichen für einen Neubau der Klinik in 2 Abschnitten gefasst.

Die Folgerungen aus dem HWP-Gutachten, vor allem aber die äußerst qualifizierte Stellungnahme von Prof. Hofrichter waren überzeugend.
Gleichzeitig darf dieser Beschluss durchaus auch als Vertrauensbeweis für die Klinikverantwortlichen gewertet werden.

Jetzt gilt es, im Kreistag, in der Gesellschafterversammlung, vor allem aber im Aufsichtsrat die Vorkehrungen zu treffen, dass mit der eigentlichen Planung begonnen werden kann.
Großen Wert legen wir auf die Installation eines Projektmanagements, das neben der baulichen Seite der Maßnahme auch die finanzielle Seite umfasst. Ergänzend ist zu überlegen, ob und wie auch das Projektmanagement einer gesonderten Überwachung unterworfen werden kann.

Wir vertrauen auf die Verantwortlichen in Klinikleitung und Aufsichtsrat und gehen fest davon aus, dass bei der Planung und Realisierung des Neubaus auch externer Fach- und Sachverstand mit einbezogen wird.
Ein Anliegen ist uns in diesem Zusammenhang, das öffentliche Informationsmanagement von Klinik und dem Kreis als Krankenhausträger zu überdenken. Es muss gelingen, die Öffentlichkeit mit allen guten Argumenten von der Richtigkeit der Maßnahme zu überzeugen. Dazu gehört u.a. auch die Darstellung, dass trotz erfolgter Weichenstellung pro Neubau, weitere erhebliche Investitionen in die Klinik am Eichert notwendig sind. Es ist sicher angebracht, Investitionen in Höhe von 5,3 Mio. € in ein Gebäude, das durch einen Neubau ersetzt werden soll, der Öffentlichkeit umfassend zu erläutern und zu begründen.

Obwohl wir es als selbstverständlich erachten und sicher sind, dass auch so verfahren wird,

beantragen wir /6
1.) Der Kreistag wird zeitnah und umfassend über den aktuellen Stand der Vorbereitungen und Planungen unterrichtet.
2.) Von der Verwaltung ggf. auch von der Geschäftsführung wird dargestellt, wie ein offensives Informationsmanagement eingeführt werden kann.

Was ebenfalls nicht zu erwarten war und nun doch der Fall ist: Herr Prof. Dr. Martin übernimmt in Ludwigsburg eine neue Herausforderung. Wir bedauern diesen Entschluss zutiefst, hatten wir doch damit gerechnet, dass Sie/er die bauliche und betriebliche Weiterentwicklung unserer Kliniken weiter an leitender Stelle maßgeblich begleiten/t. Nachdem nun ihre/seine Entscheidung zugunsten von Ludwigsburg gefallen ist, haben wir dafür Verständnis. So eine berufliche Chance bietet sich äußerst selten. Unsere besten Wünsche begleiten Sie, verbunden mit dem Dank und der Anerkennung für das, was Sie in unseren Alb- Fils-Kliniken geleistet und bewirkt haben.

Nachdem uns noch vor der Sommerpause 2012 mitgeteilt wurde E.ON würde die Bemühungen nicht weiter fortsetzen, die EEW-Gruppe und damit auch das MHKW Göppingen zu verkaufen, waren wir doch sehr überrascht nunmehr zu erfahren, dass der E.ON Konzern im Dezember 2012 die EEW-Gruppe an den schwedischen Finanzinvestor EQT zu 51% veräußert hat.

Wir beantragen /7
Die AWB-Betriebsleitung berichtet unverzüglich über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Eigentumsübergangs und über sich möglicherweise daraus ergebende Konsequenzen und Chancen für den Kreis.

Mit dem neuen Abfallwirtschaftskonzept werden wir uns umfassend und detailliert zu befassen haben. Wir werden in diesem Zusammenhang mehr und mehr zu einem „Wertstoffkonzept“ kommen, wo nicht mehr der Abfall sondern die Ressourcen im Mittelpunkt stehen.
Den künftigen Beratungen und möglichen Ergebnissen vorzugreifen, liegt nicht in unserer Absicht.

Wenn wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass beim Bioabfall ein Vergärungskonzept/Fermentation mit Aufwendungen von rd. 20 Mio. € zur Debatte steht, dann scheint es uns doch geboten zu sein, über Alternativen nachzudenken und sich darüber zu informieren.
Stichworte dazu sind „green-coal“ und „terra-preta“.

Hinter dem Forschungsprojekt „green-coal“, das sich aktuell im Versuchsstadium beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befindet, verbirgt sich die Konvertierung von Biomasse zu Kohle mittels Dampfkonditionierung  Biomass steam processing (BSP).

Angesichts der knapper werdenden fossilen Ressourcen und des fortschreitenden Klimawandels steigt das Interesse an Energieträgern aus Biomassen. Der Einsatz von kohlehydratbasierten biogenen Reststoffen* als Energieträger anstelle von sog. „Energiepflanzen“, vermeidet die Konkurrenz zur Nahrungsmittelherstellung.

Ein solches Verfahren würde möglicherweise nach heutigem Forschungsstand anstelle der Biotonne, die sogenannte „vegetarische Biotonne“ erfordern. Aber das wäre ja auch etwas.
Sie sehen wie eng in diesem Zusammenhang Abfall- bzw. Wertstoffwirtschaft und Klimaschutz beieinander stehen.

Wir beantragen /8
Der UVA wird über die Projekte „green-coal“ und „terra-preta“ umfassend, ggf. vor Ort informiert mit dem Ziel zu prüfen, ob diese Verfahren in das künftige Wertstoffwirtschaftskonzept des Kreises mit eingebunden werden können.

Nachdem der Klimaschutz schon angesprochen ist, kommen wir nicht umhin, das kürzlich in die Gremien eingebrachte Konzept anzusprechen. Wir halten es für ausgesprochen richtig und vernünftig in öffentlichen und in Expertenworkshops die anstehenden Themen zu bearbeiten. Die Zielsetzung „energieautarker Landkreis bis 2050“ ist äußerst anspruchsvoll und ohne die nachhaltige Beteiligung aller Akteure im Landkreis, zuvorderst der Bevölkerung, garantiert nicht zu erreichen.

Um das Verständnis für den immens wichtigen Klimaschutz in der Bevölkerung verstärkt zu wecken, ist es unerlässlich zu informieren, zu informieren und nochmals zu informieren.
Hilfreich und überzeugend können dabei fundierte, hochinteressante und verständliche Vorträge sein, wie bspw. der von Prof. Wolfgang Seiler, dem ehem. Direktor des Instituts für Meteorologie und Klimaforschung Garmisch-Partenkirchen. „Energiewende: Warum, wer und wie?“

Ergänzend wäre es durchaus denkbar, im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eine Art „Klimaschutz- Botschafter“ in allen Kommunen (Städten und Gemeinden) zu installieren, die aus der Bevölkerung kommen und sozusagen als Werber und Multiplikatoren aktiv sein könnten.

*-wie Stroh, Holzresten und -abfällen, Grasschnitt, vegetabilen Abfällen, Gärresten oder Klärschlamm-

Unser Antrag /9
1.) Prof. Dr. Wolfgang Seiler wird zu einem Vortrag zur Energiewende in den Landkreis Göppingen eingeladen.
2.) Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wird geprüft, ob und wie „Klimaschutz-Botschafter“ in den Städten und Gemeinden berufen werden können.

Angeblich, wenn man der Bundesnetzagentur Glauben schenken darf, gehört zu den Maßnahmen der Energiewende auch der Bau einer 380-KV-Leitung durch unseren Landkreis (von Ebersbach-Bünzwangen nach Aalen-Goldshöfe). Was schon vor 40 Jahren (!!!) im Fachplan „Höchstspannungstrassen“ enthalten war, bisher nie gebraucht wurde, scheint nun plötzlich unumgänglich, obwohl ja die Energiewende vor allem auch durch einen erheblich reduzierten Energieverbrauch erreicht werden soll.

Zwischenzeitlich gibt es einen ca. 10 km breiten Korridor, in dem der Leitungsbau beabsichtigt ist. Zwangsläufig werden dabei auch hochsensible Landschafts- und Naturbereiche tangiert.

Wir beantragen /10
Der Kreistag befasst sich nach Vorberatung im UVA unverzüglich mit der Planung der 380 KV- Leitung.

Das muntere Ping-Pong-Spiel zwischen Land und Bund und umgekehrt geht anscheinend weiter.
B10 / B466 die unendliche Geschichte. Eigentlich erübrigt sich jeder Kommentar und jede Äußerung. Trotzdem ist festzuhalten: Auch wenn die Durchfinanzierung der Fortsetzungmaßnahmen (noch) nicht gegeben ist, auch wenn der für dieses Jahr anvisierte Baubeginn der B 466 als „Spatenstichpolitik vor der Wahl“ bezeichnet wird, wir sind froh darüber, dass es losgeht.
Und wir müssen dran bleiben, damit es weitergeht.

Gespannt sind wir auf die Kosten-Nutzen-Analyse zum S-Bahn-Anschluss. Wir gehen davon aus, dass darin auch aktuelle Fahrgastzahlen der Bahn enthalten sind, und die derzeitige Auslastung der Züge dargestellt wird.
Wir werden gut daran tun, die Ergebnisse der Analyse und die weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Nahverkehrsplan zu beraten. Dieser erscheint uns fast noch wichtiger zu sein.

Evtl. ist daraus auch ersichtlich, welche erheblichen Verbesserungen im Landkreis zu welchem Preis möglich sind?

Vor kurzem mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle gutgemeinten Überlegungen (Stichwort: IT- Fahrplan) auch umsetzbar sind. Ein Blick in andere Kreise und Verbünde wirft allerdings schon die Frage auf: Warum eigentlich nicht? Haben wir da nur ein „Göppinger Problem“? Oder sitzt vielleicht irgendwo ein „Master of Desaster“?

Wir sind nach diesen Erfahrungen verstärkt der Überzeugung, dass die Vergabe der künftigen Linienkonzessionen nur nach vorheriger Ausschreibung erfolgen kann.
Und noch eines: Der Ruf nach mehr Geld ist uns zu wenig. Man muss auch sagen, für was man es ausgeben will.

Die beschlossenen Tarif-(teil-)integrationen (VVS/DING) sind, obwohl für den Kreis nicht gerade kostengünstig, ein wesentlicher Schritt, um den ÖPNV mit einem weiteren attraktiven Angebot auszustatten. Der Schülerbeförderung wird auch künftig unsere besondere Aufmerksamkeit gehören. Der Rückgang der Schülerzahlen und die Veränderungen im Bildungsbereich sind dafür in erster Linie die Ursachen.

Antrag /11
Die Verwaltung stellt dar, welche Auswirkungen die neuen Schulformen auf die Schülerbeförderung und damit auf die Schülerbeförderungskosten haben und macht für den zu erwartenden Mehraufwand die Kostenerstattung durch das Land im Sinne des Konnexitätsprinzips geltend.

Nachdem im doppischen Haushaltsplan lediglich nur noch wenige Summen zu ersehen sind, eine detaillierte Darstellung aber hilfreich wäre,

beantragen wir /12
1.) Die Verwaltung erläutert und stellt dar, wie die Finanzierung des ÖPNV im und durch den Kreis einschließlich der Transferleistungen erfolgt.
2.) Die Verwaltung stellt dar, wie die Laufzeiten der Konzessionen für die jeweiligen Buslinien im Landkreis sind, wie eine zeitliche Anpassung erfolgen kann und welche Modalitäten für die Ausschreibung der künftigen Linienkonzessionen zu beachten sind.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket

beantragen wir /13
a) Einen Bericht über den Stand der Umsetzung mit detaillierten Angaben zu den finanziellen Aufwendungen einschl. des Verwaltungsaufwandes und der Höhe der Bundeserstattung incl. Aussagen zu deren Auskömmlichkeit
b) Informationen über das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein einer Revisionsklausel

Ebenso

beantragen wir /14
einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze für unter 3- Jährige und eine Einschätzung wie der Kreis darauf zu reagieren gedenkt, wenn Eltern auf dem Rechtsweg den Anspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes einklagen und Recht bekommen.

Wir alle wissen, dass aus Kindern Jugendliche werden und dass die Aufgabe der Betreuung nicht mit dem Besuch des Kindergartens endet. Genauso wichtig ist es, bei Bedarf geeignete Betreuungsangebote für Jugendliche zu überlegen und einzurichten. Unser Jugendhilfeplan gibt darüber bestimmt Auskunft. Um dieses Thema aufzugreifen

beantragen wir /15
eine Darstellung was im Jugendhilfeplan dazu vorgesehen, umgesetzt ist und ggf. noch der Erledigung bedarf.

Die Folgen des demographischen Wandels haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Personengruppe der älteren und alten Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Wir bitten /16
dass uns die Verwaltung die erkennbaren Folgen für die Altenhilfeplanung und mögliche Handlungskonsequenzen für den Landkreis aufzeigt.

Beim Sozialcontrolling haben wir unserer Einschätzung nach, zusammen mit Anderen eine Pionierarbeit geleistet die Vorbildfunktion haben kann.

Wir beantragen /17
Einen weiteren Zwischenbericht über die bisherigen Maßnahmen, deren Erfolge und einen Ausblick auf das langfristig wirksame Konzept.

Herr Landrat, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will es an dieser Stelle mit unseren Ausführungen und mit den Anträgen gut sein lassen. Gehen Sie aber bitte davon aus, dass das Nicht-Angesprochene keinesfalls vergessen wurde oder von uns als nicht so bedeutsam eingeschätzt wird. Wir werden in diesem Jahr, wie Sie es von uns gewohnt sind, bei allen Themen am Ball bleiben und zusammen mit Ihnen in sachlicher Zusammenarbeit an den Lösungen im Landkreis und für den Landkreis arbeiten.

Den Mitgliedern der Freien-Wähler-Fraktion danke ich für die Mitarbeit an der Ausarbeitung unserer Stellungnahme, ohne die ich diese heute so nicht hätte vortragen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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