Werner Stöckle nimmt Stellung zum Haushalt 2018

Werner Stöckle

Werner Stöckle bei der Haushaltserwiderung

Im Rahmen der Kreistagssitzung am Freitag, 10. November 2017 nimmt Werner Stöckle, Fraktionschef der Freien Wähler, bei der Erwiderung zum Haushalt 2018 Stellung. Die vollständige Rede kann im Folgenden eingesehen werden.

Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018
Sehr geehrter Herr Landrat Wolff,
sehr geehrter Herr Kreiskämmerer Stolz,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Offensichtlich leidet unser Landrat nicht an Paraskavedekatriaphobie (Furcht vor dem Kalenderdatum „Freitag, der 13.“). Denn Landrat Edgar Wolff brachte den Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2018 an einem Freitag, dem 13. (Oktober) in den Kreistag ein. Und über diesen Entwurf haben wir Kreistagsfraktionen zu beraten und nehmen heute dazu Stellung. Jahr für Jahr strengen wir uns bei den Vorbereitungen in den Fraktionen über alle Maßen an, wohlwissend, dass die Wirkungen in der Öffentlichkeit und die Erwähnungen in den Berichterstattungen doch sehr bescheiden sind.
Das mag auch daran liegen, das sage ich auch durchaus selbstkritisch, dass wir möglichst viele Themen ansprechen, die nach unserer Einschätzung unbedingt benannt werden müssen.
Möglicherweise gilt auch hier: Weniger ist Mehr!
Deshalb unternehmen wir Freien Wähler dieses Mal den Versuch, weniger Punkte und Themen anzusprechen mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass Unerwähntes keinesfalls bedeutungslos ist, und wir dieses bei entsprechender Gelegenheit thematisieren werden. Ein Thema das uns und einen großen Teil unserer Bevölkerung bewegt, ja geradezu aufregt, ist die Komödie – nein es ist ein Trauerspiel – um die zeitliche Realisierung des Metropolexpresses.

Nachdem sich der Kreistag mit tiefer Überzeugung dazu entschlossen hat, erhebliche finanzielle Mittel aufzubringen, um den 30-Minuten-Takt auf der Schiene im Filstal ab 2019 einzuführen und sich dazu mit dem Land als Träger (Besteller) des SPNV geeinigt hat, sieht es aktuell so aus, dass ein rechtzeitiges Startsignal, aus Gleiskapazitätsgründen im Bereich des Knoten Stuttgart, gar nicht gegeben werden kann.
Ja wo sind wir denn? Bislang sind wir, gelegentlich von Zweifeln geplagt, davon ausgegangen, dass im Verkehrsministerium und bei der Bahn „Fachleute“ sitzen, die in der Lage sind, neue Verkehrsleistungen die vereinbart und dann ausgeschrieben werden, im Vorfeld auf ihre Fahrbarkeit hin zu prüfen. Schließlich sind die Rahmenbedingungen bekannt. Sollten wir uns in unserer Einschätzung getäuscht haben? Verstehen muss den aktuellen Eiertanz niemand. Auch das Hin und Her mit dem Gleisbau in Geislingen ist ein Anzeichen von planerischer Unfähigkeit. Oder ist es gar „planerischer Dilettantismus“?.
Mit neuem Maschinen- und Wagenmaterial muss es doch möglich sein, nicht nur bis Geislingen, sondern zeitgerecht bis nach Amstetten zu fahren, damit dort dann die schnelleren Züge überholen können. Wir meinen: Der MEX muss termingerecht kommen und nicht nur bis Süssen. Ausreden gelten nicht.
Dazu unser Antrag / 1
1. Der Landkreis fordert den Verkehrsminister und die Verantwortlichen der Bahn auf, den Zeitpunkt für den Start des Metropolexpresses verbindlich zuzusagen. 2. Vor Unterzeichnung des Vertrages / der Verträge mit dem Land zur Einführung des Metropolexpresses durch den Landkreis, werden diese den Gremien des Kreises zur Beschlussfassung vorgelegt.

Manchen hier im Landkreis, aber auch in der Region kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen, damit der Landkreis vollständig in den VVS integriert und damit auch dessen Gesellschafter, damit Mitzahler und zu einem kleinen Teil auch Mitbestimmer wird. Kaum war das ausverhandelte „Beitrittsangebot“ von VRS, der Stadt Stuttgart und den bisherigen Verbundlandkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr auf dem Tisch, schon hieß es „jetzt sofort beitreten“ – „eine solche Chance kommt nicht wieder“ – „warum nur warten?“. Wir Freien Wähler halten es nach wie vor für richtig und angebracht, dieses Angebot zunächst im Hinblick auf die Kosten und den Nutzen sowie hinsichtlich der Chancen und Risiken zu bewerten. Unsere schon seit vielen Jahren bekannte Haltung, wonach es für den Landkreis und die Kreisbevölkerung einen Mehrwert geben muss, gilt nach wie vor. Zunächst an Sie, Herr Landrat Wolff und auch an Sie Herr Wienecke, ein herzliches Dankeschön, für die klare, mit dem Kreistag abgestimmte Verhandlungslinie und Ihren zielstrebigen Einsatz für die Interessen des Landkreises. Wir halten es wie Sie für richtig, zu diesem Thema ein Hearing zu veranstalten, bei dem der interessierten Öffentlichkeit umfassend dargestellt wird, welchen Vorteil die Vollintegration gegenüber der bereits erfolgten Teilintegration bringt und wie hoch der dauerhafte, finanzielle Einsatz sein wird.
In diese Abwägung müssen u.E. auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplanes für unseren Landkreis mit einfließen. Die dort formulierten Ziele lassen spürbare Verbesserungen für die Bevölkerung erwarten, genauso kann die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden. Neueste Zahlen deuten jedoch auf einen wesentlich höheren Finanzbedarf hin, der, wie unser Kämmerer (auch an anderer Stelle) betont, nicht im Finanzkonzept enthalten ist. Wenn wir jedoch erreichen wollen, dass der ÖPNV auch in unserem Landkreis wesentlich stärker in Anspruch genommen wird als bisher, dann muss in Qualität, Vertaktung, Vernetzung, Echtzeitinfo und Preisgestaltung investiert werden. Es ist keine neue Erkenntnis: Einen attraktiven ÖPNV gibt es nicht zum Nulltarif. Es gilt aber auch: Das Angebot muss zum Nutzer kommen. Und zudem: Es muss bezahlbar sein. Wir Freien Wähler sind an einer baldigen Vorlage der einzelnen Linienkonzepte, möglichst mit Fahrplangestaltung interessiert.

Wir beantragen / 2 eine Information und Beratung über die geplanten Maßnahmen des NVPl‘s und eine nachvollziehbare Darstellung der erwarteten Kosten.
Die Weichen für den BW-Tarif sind gestellt. Mit diesem Tarif soll es künftig einfacher werden, im Nahverkehr über Verbundgrenzen hinweg zu fahren. Wir sind sehr daran interessiert, über die Auswirkungen hier bei uns im Landkreis informiert und unterrichtet zu werden.
Antrag / 3 Die Verwaltung berichtet aktuell (d.h. so schnell als möglich) über die Auswirkungen/Folgen der Einführung des BW-Tarifs für die Nutzer des ÖPNV und für den kreisweiten Verkehrsverbund Filsland.
Zur Attraktivitätssteigerung des SPNV gehört zweifelsohne auch das Angebot an P&R Plätzen. Der VRS erarbeitet derzeit im Verbundgebiet entlang der S-Bahn-Strecken ein P&R Konzept, das möglicherweise vom Ansatz her auch für den Landkreis Göppingen interessant sein könnte. Wir wissen zwar, dass ein solches Konzept möglicherweise den Bestrebungen, mehr Fahrgäste in den Bus zu bekommen, zuwiderläuft. Trotzdem stellen wir den
Antrag / 4
Die Verwaltung prüft die Ausgestaltung eines P&R Konzeptes und stellt die Ergebnisse im UVA vor.
Noch ohne formellen Baubeschluss, aber wohl aufgrund geschaffener Fakten (Parkhaus, KiTa, Personalwohnungen) unumkehrbar dürfte die Maßnahme Klinikneubau sein. Wir Freien Wähler stehen zum Vorhaben. Die von den Architekten vorgelegte Kostenschätzung hat auf die Verantwortlichen genauso wie auf uns Kreisräte, wie eine Beruhigungspille gewirkt. Liegen die Zahlen doch im „Korridor der Erträglichkeit“. Was aber wird der erste Ausschreibungsabschnitt erbringen? Müssen wir dann auf die Intensivstation? Hoffentlich nicht. Was trägt das Land zum Klinikneubau bei? Liegen wir mit unserer Einschätzung falsch, dass Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz eigentlich vollständig vom Land zu tragen sind?

Wir beantragen / 5 einen Bericht im Kreistag aus dem die gesetzlich vorgeschriebene und die gesetzeskonforme Investitionsförderung durch das Land hervorgeht.
Hinweisen dürfen wir in diesem Zusammenhang auf ein Positionspapier des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2015 zur Investitionskostenfinanzierung
von Krankenhäusern.
Wir beantragen / 6 Der Landkreis klärt, ob der Landkreistag Baden-Württemberg eine Initiative im Sinne des Positionspapiers des Deutschen Städtetages ergreift oder bereits ergriffen hat. Sollte beides nicht der Fall sein, wird eine entsprechende Initiative ergriffen.
Haben wir es übersehen oder gibt es bisher noch keine Vorstellungen/Überlegungen/Planungen für ein Mobilitätskonzept zum Klinikneubau. Für die Besucher werden ausreichende Parkierungsmöglichkeiten geschaffen. Die Erreichbarkeit der Klinik mit dem ÖPNV wird sicher eine Aufwertung erfahren. Wir meinen, speziell für die nicht bei der Klinik wohnenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte in Zusammenarbeit mit dem Personalrat, ein eigenes Mobilitätskonzept entworfen werden. Dazu gehören Überlegungen bspw. zur Einführung eines Job-Tickets, Fahrradabstellflächen, mobile Bike-Station, Elektro-Ladestation.
Das Gleiche gilt auch für die Bediensteten des Landkreises, allgemein und auch im Hinblick auf die Erweiterung des Landratsamtes.
Wir beantragen / 7
in Zusammenarbeit mit Fachleuten, dem Personalrat und den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein Mobilitätskonzept zu prüfen, die Kosten zu ermitteln und darüber im Klinikbeirat bzw. im UVA/Kreistag zu berichten.
Ein besonderes Anliegen ist uns, die hervorragende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten in der Klinik am Eichert und in der Helfensteinklinik hervorzuheben. Dass dieses Leistungsniveau unter den schwierigen Rahmenbedingungen erreicht und vor allem gehalten werden kann, ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Ihnen gehört unser Dank und unsere Anerkennung.

Wenn dennoch gelegentlich Patienten-Kritik zu vernehmen ist, darf angenommen werden, dass dem von den Klinik-Verantwortlichen nachgegangen wird und dabei auch unsere Patientenfürsprecher mit einbezogen werden.
Wir beantragen / 8
einen Bericht im Klinik-Beirat über die bisherige Arbeit der Patientenfürsprecher und eine Darstellung der Klinikleitung über Akzeptanz, Rücklauf und Ergebnisse der anonymen Zufriedenheitsfragebogenaktion am Ende des Klinikaufenthaltes der Patienten.
Erneut in Atem gehalten hat uns die Abfallwirtschaft. Wer angenommen hatte, dass nach unserer Kreistagsklausur Kontinuität einkehren würde, sah sich getäuscht.
Da war bekanntermaßen die beabsichtigte Erhöhung der Verbrennungsmenge beim Müllheizkraftwerk. Fest zu stellen ist zunächst, dass das MHKW bei allen gemessenen und kontrollierten Emissionen weit unter den gesetzlichen und dazuhin noch unter den strengeren, genehmigten Grenzwerten liegt. Dies sollte auch von Verbrennungsgegnern anerkannt und nicht in Zweifel gezogen werden. Wir begrüßen es, dass vor einer weiteren Befassung der Gremien mit dem Antrag der eew, ein „Bürgerbeteiligungsverfahren“ organisiert wird. Es kann und wird hoffentlich zur Versachlichung in der öffentlichen Diskussion beitragen.
Der „blaue Sack“ (für Küchenabfall und Essensreste) ist trotz aller Bemühungen noch nicht bei unseren Bürgerinnen und Bürgern „angekommen“. Ob die „Bio-Tonne“ wie sie gelegentlich herbeigesehnt wird, Besserung bringt, bleibt abzuwarten – wenn sie denn kommt. Und was die, nach der Landesabfallbilanz gesammelte Biomenge in unserem Landkreis anbelangt, sollte dringendst eine Zusammenrechnung von Grüngut und Küchenabfall vorgenommen werden, damit die Zahlen stimmig und vergleichbar sind. Der Kreis Göppingen wird sich dann bei dieser Statistik schlagartig um einige Plätze nach oben verbessern. So einfach ist das mit der Statistik!
Jetzt wissen wir auch, dass unsere „Abfuhrverträge“ noch einige Zeit laufen, aber die sollten wir nutzen.

Warum schaffen wir es nicht, alle unsere Abfallwirtschaftsmaßnahmen, speziell den Bereich der Abfalltrennung, und hier speziell die Sammlung von Grüngut und Küchenabfällen, auf einen ökologischen Fußabdruck untersuchen zu lassen? Wir wissen, dass es möglich ist, dazu eine „Öko-Bilanz“ erstellen zu lassen.
Wir beantragen (erneut) / 9 darzulegen, wie eine solche Öko-Bilanz erstellt wird und welche Kosten dafür entstehen.
Unter größtem finanziellen Aufwand errichten wir Kreiskompostplätze. Grüngutsammelplätze werden ebenfalls mit nicht geringen Kosten angelegt. Den Bürgerinnen und Bürgern werden weite Wege zur Anlieferung und enorm eingeschränkte Öffnungszeiten zugemutet. Dies ist mit einer Reduzierung des bisherigen Bürger-Services verbunden. Weniger Leistung und höherer Aufwand  alles im Sinne der Ökologie? Auch deshalb sollten wir uns ernsthaft mit dem Gedanken an eine „Öko-Bilanz“ auseinandersetzen.
Noch eine Bemerkung: Wir erwarten entsprechend gesetzlicher Vorgabe von unserer Bevölkerung eine strikte Trennung der Abfall-, Bio- und Wertstoffe. Nach allen bisherigen Erkenntnissen könnte jedoch die Sammelquote noch besser sein. Gelegentlich lohnt hierbei ein Blick über die Landesgrenzen. Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen hat vor Jahren auf dem Recyclinghof der Abfallwirtschaft Trier einen Versuch durchgeführt und den Ausweg aus der „Sortiereritis“ gefunden:  Maschinelle Vorsortierung – Nur noch eine Tonne!  Mülltrennung: Maschinell geht’s effektiver und preiswerter. Obwohl das System bestens funktioniert, hat es (leider) wohl keine Chance auf Realisierung, weil -vor allem im politischen Raum- keinerlei Bereitschaft vorhanden ist, Recycling auf andere, einfachere Weise zu versuchen.
Wir beantragen / 10
Der Landkreis fragt bei der LfUBW nach, ob dort die Systematik der maschinellen Wertstoff-Vorsortierung bekannt ist, welche Erfahrungen andernorts damit gemacht wurden und was einer alternativen Zulassung, (ggf. auf Wunsch der Entsorgungsträger), entgegensteht.

Zu einem völlig anderen Themenbereich. Der Landkreis Göppingen hat einen hervorragend aufgebauten und betreuten Internetauftritt. Viele Informationen sind leicht zu finden und wertvolle Hinweise für die Bevölkerung sind dort implementiert. Bestens gelungen ist beispielsweise die Online-Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassungsstelle und die Online-Reservierung für das Wunschkennzeichen. Solch ein Bürgerservice (Verwaltung 4.0) darf gerne weiter ausgebaut werden.
Unverständlich hingegen ist jedoch, weshalb es beispielsweise eigene Internetauftritte gibt für:
Energieagentur (www.ea-gp.de) – noch nachvollziehbar, da eigene GmbH, taucht aber zusätzlich in der Ämterstruktur auf der Landkreis-Homepage auf
Geschäftsstelle Klimaschutz Landratsamt Göppingen (www.klimaschutz-goeppingen.de) – wo ist die Geschäftsstelle in die Dezernats- und Ämterstruktur eingeordnet?
Kreisjugendamt – Frühe Hilfen (http://www.fruehe-hilfen-gp.de)
Gesundheitsamt (www.wir-alle-fuer-unsere-kinder.de)
Kreismedienzentrum (www.kmz-gp.de)
Landschaftserhaltungsverband (www.lev-gp.de)
Interessanterweise sehen die Auftritte alle ähnlich aus. Es stellt sich daher die Frage, weshalb nicht die gute Landkreis-Seite entsprechend weiter mit diesen Informationen „gefüttert“ wird.
Wir beantragen / 11
eine Information im Laufe des Jahres im Verwaltungsausschuss, wie viele separate Domains und Internetauftritte der Landkreis parallel hat, welche Kosten sich dadurch ergeben (oder gar Einsparungen?) und welcher Nutzen (Voraussetzung für Förderung?) die jeweils einzelne Homepage hat.
Der Landkreis hat sich in unnachahmlicher Weise den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben, ein Klimaschutzkonzept verabschiedet und sich zum Ziel gesetzt, „klimaneutral“ zu werden. Wir sind ja schon froh darüber, dass der Begriff „energieautark“ keine Verwendung mehr findet. Keinesfalls erfreut sind wir, dass noch nicht überall in der Kreisverwaltung das Klimaschutzkonzept ernst genommen wird.

Wie könnte es sonst sein, dass die bisherigen Bestrebungen, auch auf Landkreisgebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren (siehe BSZ Oede), erfolglos blieben?
Jetzt bietet sich bei der Erstellung des Parkhauses bei der LRA-Erweiterung erneut die Chance, eine solche Anlage installiert zu bekommen. Interessant könnte dabei auch die Nutzung bzw. der Bezug des erzeugten Stromes im Erweiterungsbau werden.
Unser Antrag / 12 1. Der Landkreis begleitet positiv, unterstützend und erfolgsorientiert die Bestrebungen, beim LRA-Parkhaus eine Photovoltaikanlage installiert zu bekommen. 2. Die Verwaltung prüft, welche Dachflächen (bevorzugt bei landkreiseigenen Gebäuden) im Landkreis für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet sind und klärt die Bereitschaft geeigneter Akteure im Landkreis zur Realisierung ab.
Wir stellen in allen Bereichen in denen es um’s Geldausgeben geht, eine „stringente Disziplin“ bei den Hinweisen des Finanzdezernats fest, wenn es heißt: im Finanzkonzept nicht enthalten!
Wir betonen zum wiederholten Male, dass das Finanzkonzept ein gutes Hilfsinstrument ist, jedoch nicht als Ersatz für Haushaltsplan und mittelfristige Finanzplanung dienen kann. Es ist zwar lobenswert, wenn auf die fehlende Darstellung im Finanzkonzept hingewiesen wird. Und sei es nur als Wink mit dem erhobenen Zeigefinger. Wir fänden es ergänzend genauso hilfreich und erhellend, bei manchen Ansätzen genauso deutlich festzustellen: Im Finanzkonzept/mittelfristiger Finanzplanung/Haushaltsplan enthalten!!! Aber nicht benötigt!!!.
Generell ist zum Zahlenwerk 2018 festzuhalten:
Trotz der gewissenhaften, ordentlichen Planung beschleicht uns das Gefühl, dass wieder einmal Planansätze aufgenommen wurden, bei denen der Mittelabfluss im Planjahr nicht so erfolgt wie vorgesehen. Wir nennen im Ergebnishaushalt die
Aufwendungen für die Allgemeine Straßenunterhaltung, Aufwendungen für den Metropolexpress (Gleisbau Geislingen), Gebäudeunterhaltung.

Die Erkenntnisse der Jahresabschlüsse der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass Mittel, die auch über die Kreisumlage finanziert wurden, nicht abflossen.
Aufgrund der Aussagen des Finanzdezernates, in diesem Jahr noch zielgenauer, präziser und verlässlicher geplant zu haben, stellen wir keinen Kürzungsantrag, werden jedoch die Entwicklung im Jahr 2018 peinlichst genau beobachten.
Mit Ausnahme beim Planansatz „Gleisbau Geislingen“. Solange keine Klarheit über Zeitpunkt und Streckenführung des Metropolexpresses besteht,
beantragen / 13 wir  haushaltsrelevant!
die Streichung des Planansatzes in Höhe von 1,2 Mio. € und der VE in Höhe von 1,8 Mio.
Ebenfalls Bedenken melden wir bei den Investitionsmaßnahmen
LRA Erweiterung,
Investitionszuschüsse Kliniken und
Um-, Aus- und Neubau von Kreisstraßen an.
Auch hier wird der Mittelabfluss nach unserer Einschätzung hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Wir stellen den Antrag / 14  haushaltsrelevant!
Die Verwaltung prüft gewissenhaft die Ansätze auf den zu erwartenden Mittelabfluss, begründet diese detailliert und reduziert ggf. die Beträge.
Angesichts der phantastischen Jahresabschlüsse der letzten Jahre bis 2015, angesichts des prognostizierten RE 2016 und angesichts des bisherigen Jahresverlaufs 2017 ist es zwangsläufig so, dass der Landkreis sich in erheblichen Umfang entschulden und gleichzeitig ein stattliches Rücklagenpolster ansammeln konnte. Mit dazu beigetragen haben die jeweiligen, im Nachhinein als zu hoch erkannten, von den Städten und Gemeinden erhobenen Kreisumlagen. Dies muss nach unserer festen Überzeugung zur Folge haben, dass das mehrfach erwähnte Finanzkonzept unverzüglich angepasst und entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand fortgeschrieben wird.
Unser Antrag / 15
Das Finanzkonzept 2030 wird regelmäßig fortgeschrieben/aktualisiert. Die jeweiligen Rechnungsergebnisse werden eingearbeitet. Ebenso die noch nicht enthaltenen Projekte/Vorhaben.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Landkreis hat ein riesiges Programm an Vorhaben vor sich:
Klinikneubau – Landratsamt 2015+ – Öffentlicher Personennahverkehr
Und noch manches Andere.
In den kommenden Jahren werden hohe finanzielle Belastungen auf den Haushalt des Landkreises zukommen, mit denen sich die Gremien zu befassen haben.
Auch die Verwaltung wird in hohem Maße gefordert sein.
Wir erachten es als dringend notwendig, uns bereits im Zeitpunkt der Auflage eines Projektes Gedanken darüber zu machen, mit welchen Risiken dieses Projekt behaftet sein könnte.
Diese Risiken können natürlich finanzieller Art sein (siehe BER, Elbphilharmonie, Stuttgart 21).
Genau so können aber auch prozessuale Risiken auftauchen, personelle Risiken, technische und Leistungsrisiken und viele andere mehr.
Es ist unsere Aufgabe, diese Risiken im Vorfeld zu definieren und evtl. Gegenmaßnahmen vorher zu planen. Im Fachjargon heißt dies: Risikomanagement.
Einige Beispiele dazu:
Die Ausschreibungsergebnisse bei den anstehenden Hochbaumaßnahmen liegen unerwarteterweise um ca. 25% über der Kostenschätzung! Wie lautet Plan B?
Während der Baumaßnahme geht eine Firma mit einem größeren Auftrag Konkurs! Sind Alternativen angedacht?
Welche Risiken liegen im Nichtvorhandensein von Compliance-Richtlinien?
Risiko eines Hackerangriffs gegen die AFK oder das Landratsamt? Wie kann darauf reagiert werden?
Wie sind die Einrichtungen des Landkreises und deren Kommunikationswege bei mehrtägigen Stromausfällen gesichert?

Unser Antrag / 16
Die Verwaltung berichtet, ob in der Landkreisverwaltung ein strategisches und operationales Risikomanagement eingerichtet ist oder an die Einrichtung eines solchen gedacht ist.
Ein Logo des Landkreises lautet: Überraschend. Besser.
Da könnte man fragen: Überraschend besser als was oder wer?
Vergleichsringe sind da möglicherweise hilfreich.
Sie haben jedoch den Nachteil, dass sie vielfach nicht vergleichbar sind oder aber nur einen lange zurückliegenden Zeitraum betrachten.
Ein typisches Beispiel ist das Sozialcontrolling im Vergleich mit anderen Landkreisen. Aktuell ist was anderes.
Es gibt Möglichkeiten, die unterjährige Finanzkontrolle und damit die aktuelle Steuerung vorzunehmen, indem man sich mit einem Interkommunalen Vergleichssystem zusammenschließt.
Unser Antrag / 17
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Interkommunalen Vergleichssystem auseinanderzusetzen, zu prüfen und zu berichten, welche Vorteile und Nachteile die Teilnahme an einem solchen Vergleichssystem für den Landkreis hat.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Der Landkreis benötigt deshalb eine Menge Nachwuchskräfte. Andererseits sind die finanziellen Ressourcen des Landkreises nicht unerschöpflich.
Deshalb stellt sich die Frage, wie der Landkreis und seine Verwaltung Personalmanagement, Personalentwicklung und Wissensmanagement in der Zukunft zu betreiben vermag.
Risikomanagement? Was geschieht, wenn nicht genügend Personal-Kapazitäten (quantitativ und qualitativ; innerhalb des Hauses und auf dem „Markt“) vorhanden sind?
In manchen Bereichen der Verwaltung ist es geradezu unerlässlich, dass ausscheidende Mitarbeiter/innen ihren Erfahrungsschatz an den Nachfolger/die Nachfolgerin weitergeben. Eine frühzeitige Planung der Personalnachfolge ist vorzunehmen, ggf. unter Inkaufnahme einer zeitlichen Überlappung.

Antrag /18 Die Verwaltung berichtet zum Personalmanagement, zur Personalentwicklung und zum Wissensmanagement.
Zum Schluss ein Wort zur Kreisumlage, zum Kreisumlagehebesatz.
Erfahrungsgemäß bringen die Beratungen in den Ausschüssen nach der 2. Lesung so viele neue Erkenntnisse, dass eine Festlegung auf einen Hebesatz zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre.
Zudem erwarten wir eine Änderungsliste zum aktuellen Haushaltsentwurf-Entwurf und auch die Steuerschätzung in diesem Monat hat noch einige neue Erkenntnisse gebracht.
Der Kämmerer ist zum Überarbeiten der Planansätze aufgerufen. Und so wie wir ihn kennen, tut er das auch.
Deshalb werden wir als Freie Wähler in aller Gelassenheit die weiteren Entwicklungen und Beratungen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2018 abwarten und uns dann zur Höhe des Hebesatzes äußern.
Herr Landrat Wolff, wir danken Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises, seiner Betriebe und Einrichtungen für die geleistete Arbeit. Besonders danken wir Herrn Kreiskämmerer Stolz und den Damen und Herren des Finanzdezernates für die Ausarbeitung und Vorlage des Haushalts 2018.
Meinen Kolleginnen und Kollegen danke ich für die umfassende Mit- und Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung unserer Haushaltsstellungnahme.
Bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Besonders herzlich bei denjenigen, die mir zugehört haben.
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Haushalt 2018 Stellungnahme Freie Wähler

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