Werner Stöckle bringt Stellungnahme zum Kreishaushalt 2020 ein

Bei der 2. Lesung des Haushalts haben die Fraktionen das Wort. In der Sitzung des Kreistags am 8.11.19 sprach für die Freien Wähler deren Fraktionsvorsitzender Werner Stöckle und brachte für die Fraktion insgesamt 19 Anträge ein.

Hier können Sie die Rede im vollen Wortlaut lesen:

Sehr geehrter Herr Landrat Wolff,
sehr geehrter Herr Kreiskämmerer Stolz,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zum Anfang unserer Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2020, danken wir der Verwaltung für die erneut qualitätsvolle Aufstellung des Planwerkes, das uns (was wohl beabsichtigt ist) eine Menge an Arbeit zur Vorbereitung unserer Haushaltsreden beschert hat.
Angesichts unserer „zeitlichen Selbstbeschränkung“ auf rd. 15 Minuten Redezeit, stelle ich fest: Es gilt das gesprochene wie auch das geschriebene Wort. Passagen und Anträge die (aus zeitlichen Gründen) nicht vorgetragen werden können, gelten als erläutert und gestellt.

Soziales
In keinem Bereich des Kreishaushaltes wird so viel bewegt, wie im Teilhaushalt 5. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Pflichtaufgaben, bei deren Ausführung und Finanzierung uns Andere sagen wie wir das zu tun haben.
Da können wir erst mal nichts ändern.
Doch finden sich dort zunehmend Mehraufgaben und damit Mehrausgaben für den Kreis, die wir zwar zu erledigen haben, die wir aber nicht selber bezahlen wollen. Wir reden von der Konnexität!
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden zukünftig die Bedarfe für die Leistungsempfänger individuell festgestellt, was zu einer besseren Versorgung führen wird.
Obwohl das Land seine konnexitätsrechtliche Ausgleichspflicht dem Grunde nach anerkannt hat, geht die Landkreisverwaltung von Mehrkosten im kommenden Jahr von rd. 1 Mio. € aus. Es gibt erhebliche Zweifel und Streit, ob uns diese Mehrkosten auch voll erstattet werden.
Dasselbe betrifft die Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, wo die Spitzabrechnung auch sehr mühsam und für 2016 – 2018 noch immer nicht einvernehmlich geklärt ist. Dass das Land offensichtlich nicht zu seinen Zusagen steht ist unerträglich.
Wir Freien Wähler fordern vom Land nicht nur die Anerkennung der Konnexität dem Grunde nach, sondern deren vollständige Umsetzung.
Die Verwaltung muss an den Themen dranbleiben und uns regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. /BA 01

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber hören wir zunehmend kritische Stimmen in den Städten und Gemeinden. Danach sollen vom Landkreis angemietete Raumkapazitäten nicht vollumfänglich genutzt werden bzw. sogar zum Teil leer stehen. Die Aufwendungen dazu sind jedoch zu tragen.
Wir beantragen /BA 02 einen Bericht, ob diese Situation zutreffend ist und wenn ja, wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Zudem berichtet die Verwaltung (wie bisher) regelmäßig über die Entwicklung der Platzkapazitäten bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern (Erst- und Anschlussunterbringung).
Außerdem ist über erfolgreiche Integrationsanstrengungen, Sprach- und Schulungsmaßnahmen sowie über Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt zu berichten.

Seit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 01.07.2017 haben sich im Landkreis die Fallzahlen verdoppelt (864 vor der Gesetzesänderung; zum 30.06.2019 waren es 1.749 Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem UVG bezogen haben).
Dadurch mussten über 3 Vollzeitstellen neu geschaffen werden.
Zwar sind erfreulicherweise die Fallzahlen im Jahr 2018 nicht in dem Ausmaß angestiegen wie von der Verwaltung angenommen (PA 6,77 Mio € Haushaltsergebnis 4,508 Mio €, dennoch ist festzustellen, dass 2018 die Einnahmen aus Zahlungen der Unterhaltspflichtigen gerade einmal 0,73 Mio € betragen. Das Land will hier zwar nachbessern, um dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen. Aber die aufgrund des UVG entstehenden Ausgaben für die zusätzlichen Stellen (3,1 VZÄ mit rund 160.000 €) sind dabei nicht berücksichtigt.
Wir beantragen /BA 03 einen Bericht im zuständigen Ausschuss, der aufzeigen soll wie die Einnahmesituation auf Grund klarer Unterhaltsverpflichtungen verbessert werden kann. Gleichzeitig fordern wir aus Gründen der Konnexität vom Land, dass die zusätzlichen Personalkosten in vollem Umfang erstattet werden.

Diese insgesamt unbefriedigende Situation birgt, wie zu erkennen ist, Kostenrisiken.
Bei einer sich abkühlenden Wirtschaft (von Rezession wollen wir nicht sprechen und sind uns darin mit den Wirtschaftsweisen einig) kann das ebenso schnell zu einer finanziellen Belastung werden, wie der dann absehbare Anstieg der Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das ist erfreulich. Weniger erfreulich ist, dass sich gleichzeitig die Bedürftigkeit, die Armut bei älteren Menschen erhöht.
Das wird zu einem Mehraufwand bei der Grundsicherung und auch bei der Hilfe zur Pflege führen.

Deshalb ist bei allen unseren Vorhaben, so wünschenswert sie auch sein mögen, der Blick auf die Finanzen und auf deren Entwicklung geboten.

Integrierte Leitstelle Göppingen (ILS)
Die Entscheidung der Stadt Göppingen, den Neubau einer Hauptfeuerwache am bestehenden Standort in der Mörikestraße nicht weiter zu verfolgen, hat erhebliche Auswirkungen auf die Thematik ILS im Blick auf räumliche Erweiterung, Ertüchtigung und Technikerneuerung in der bestehenden Leitstelle. Bislang geht die Verwaltung von Kosten in Höhe von 2,6 Mio. € aus, die hälftig zwischen dem Landkreis und dem DRK (bzw. den Krankenkassen) aufgeteilt werden.
Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung für diese Variante wurde die Verwaltung beauftragt als Alternative die Unterbringung der ILS im 7. Stock des Landratsamtes zu prüfen. Gibt es dazu neue Erkenntnisse?
In diesem Zusammenhang bitten wir ergänzend zu klären, ob es vom Land Überlegungen gibt, landkreisübergreifende ILS zu fördern.
Seit Jahren gibt es eine solche im Ostalbkreis, die gleichzeitig den LK HDH mit „abdeckt“.

Wir beantragen
/BA 04
a) einen zeitnahen Bericht der Arbeitsgruppe ILS zu den Ergebnissen der Untersuchung „LRA 7. Stock“
b) eine Stellungnahme zu evtl. möglichen landkreisübergreifenden ILS

/HA 05
bis zur endgültigen Klärung der Standortfrage, die Anbringung eines Sperrvermerks im Haushaltsplan.

Verwaltungsmanagement
Unser Eindruck ist, dass wir eine Verwaltung haben, die engagiert und belastbar ist, sich in ihrem Metier auskennt und qualitätsvolle Arbeit leistet.
Dennoch ist zu erkennen, dass immer mehr Gutachten eingeholt und externe Fachleute/Planer eingebunden werden. Ohne die Qualität der Ergebnisse dieser externen Beauftragungen zu beurteilen, weisen wir darauf hin, dass Alles – auch dieses – seinen Preis hat.

Wir beantragen /BA 06 einen Bericht über die in den Jahren 2017-2019 in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungen einschließlich deren finanziellem Aufwand (Architekten- und Fachplanerleistungen bei Hochbauvorhaben ausgenommen). Außerdem sollen die im Jahr 2020 vorgesehenen externen Gutachten und Beratungsleistungen, einschließlich der veranschlagten Kosten dargestellt werden.

Forstreform – Holzverkauf
Im Haushaltsplan steht: „Der Holzverkauf ist keine staatliche Aufgabe mehr, sondern wird von der kommunalen Holzverkaufsstelle (Stabsstelle bei der Forstamtsleitung) den Waldbesitzenden als Dienstleistung angeboten.
Sowohl die forstliche Betreuung als auch der Holzverkauf sind keine hoheitlichen Aufgaben, welche vom Land finanziert werden. Diese Gebühren müssen zukünftig zu Gestehungskosten abgerechnet werden. Die Höhe der Gebühreneinnahmen ist maßgeblich davon abhängig, wie das Betreuungsangebot von den Waldbesitzenden angenommen wird.“ Zitatende.

Maßgeblich ist aber auch der Preis der Dienstleistung. Dass die 3,40 €/FM so kalkuliert sind, dass die Unkosten im LRA gedeckt sind, ist gut. Aber die Kosten sind damit ca. 3x so hoch wie bisher. Das wird viele Kommunen und Privatwaldbesitzer, vor allem in den Randbereichen des Landkreises, dazu bewegen, andere Dienstleister aufzusuchen.

Wir stellen daher den Antrag /BA 07 ,
die Verwaltung prüft, ob eine Kooperation mehrerer Landkreise möglich ist, um eine „gemeinsame, große Holzverkaufsstelle“ einzurichten. Dadurch könnten sich einerseits Vorteile bei den Personalkosten ergeben, was sich positiv auf die Gebühren auswirkt. Aber auch für die Waldbesitzer könnten bessere Verkaufspreise erzielt werden, wenn die Verkaufsstelle größere Holzmengen auf den Markt bringen kann.

Digitalpakt
Der Bund hat erhebliche Mittel für eine Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich bereitgestellt. Was ist mit den Mitteln aus dem Digitalpakt geplant? Die Mittel können nur abgerufen werden, wenn auch ein Medienentwicklungsplan vorliegt und wenn auch der Schulträger Eigenmittel einbringt. Für welche unserer Schulen (bspw. BSZ GP + GS,
SBBZ GP und GS, Emil-v.-Behring-Schule …..) können wir wieviel Mittel erhalten? Wird der Medienentwicklungsplan unter Mitwirkung des Gremiums erarbeitet? Werden externe Gutachter, Planer, Berater benötigt?
Dazu stellen wir einen Berichtsantrag /BA 08

AWB – MHKW
Im kommenden Jahr beginnt der Einstieg in die Beratungen zur Rekommunalisierung des Müllheizkraftwerkes.
Ebenso steht die Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes an.
Zu beiden Themenfeldern erwarten uns intensive und umfangreiche Beratungen.
Wir beantragen, /BA 09 dass die von der Verwaltung beabsichtigte, inhaltliche und zeitliche Abfolge der Beratungen hierzu baldmöglichst im UVA vorgestellt wird.
Erhebliche Zweifel haben wir an der Notwendigkeit und der Wirkung einer Juristen-Stelle beim AWB. Zur Fortschreibung und weiteren Ausarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes und zur Vorbereitung und möglichen Ausgestaltung der Rekommunalisierung des MHKW wird auch künftig in nicht geringem Ausmaß externer Sachverstand erforderlich sein.
Die Bearbeitung der Widersprüche gegen die Gebührenbescheide wird auf der geplanten Position wohl nicht angesiedelt sondern wird nach wie vor von unseren Mitarbeitenden des gD vorgenommen.
Vieles ist in diesem Haushalt nötig – diese Stelle jedoch ist unnötig.
Antrag /HA 10 auf Streichen dieser Stelle.

Wirtschaftsförderung – interkommunales Gewerbegebiet entlang der A 8
In der letzten VA-Sitzung wurden die Tätigkeitsberichte der Kreiswirtschaftsförderung (WiFö) sowie der Wirtschafts- und Innovationsfördergesellschaft für den Landkreis Göppingen (WIF) mit der Bewertung durch die Verwaltung von den Fraktionen zur Kenntnis genommen.
Fazit => Alles ist gut!
Wir wollen dem geplanten KT-Seminar über das zu aktualisierende Kreisentwicklungskonzept nicht vorgreifen, denken aber, dass es angesichts der Dringlichkeit gut und notwendig ist, dass Sie Herr Landrat Wolff, die Initiative ergreifen, und zum Thema „interkommunales Gewerbegebiet entlang der A 8“ gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden im Voralbbereich (die ja eine positive Haltung einnehmen) und den Verantwortlichen des Verbands Region Stuttgart versuchen, eine Lösung zu finden.
Einen entsprechenden Antrag /BA 11 dazu stellen wir und gehen davon aus, dass über das Gesprächsergebnis im VA berichtet wird.

Kulturförderung
Die Diskussion zur Kulturförderung bleibt uns erhalten.
Im Haushalt 2020 sind dazu pauschal entsprechende Mittel vorgesehen.
Sozusagen ein Kulturbudget.
Wie und an wen wird das verteilt? Gibt es dazu ein besonderes Antragsverfahren?
Wie erfahren die möglichen Begünstigten davon?
Wir beantragen /BA 12einen Bericht im VA.

Servicepreis
Nach unseren Erkenntnissen steht der seit vielen Jahren vergebene „Servicepreis“ auf der Kippe. In den letzten Jahren ist der Aufwand sehr gewachsen. Fehlende Mitfinanzierungsbereitschaft der Firmen stellt die gute Aktion, bei der beispielhafte und lobenswerte Dienstleistungseinstellungen anerkannt und ausgezeichnet werden, in Frage.
Mit einer einfachen und weniger aufwändigen Präsentation kann der Servicepreis bestimmt weitergeführt werden.
Wir beantragen /BA 13,
den Servicepreis in vereinfachtem Verfahren fortzuführen.
U.E. reichen dazu 2000 € (ggf. aus Mitteln der WiFö) aus.

Bildungsregion / Bildungsbüro
Sinn und Zweck von Bildungsregion und Bildungsbüro sind nicht erkennbar.
Nach langer Suche ist es gelungen, die Stelle im Bildungsbüro wieder zu besetzen.
Angesichts des dargestellten Zuschussbedarfs von über 200.000 €, halten wir es jedoch für dringend geboten über die Aufgaben und Ziele, sowie über die bisherige Tätigkeit und evtl. Erreichtes zu informieren und stellen deshalb den Antrag /BA 14
auf Berichterstattung über die Aufgaben, Inhalte, Kosten, Finanzierung der Bildungsregion/des Bildungsbüros. Eine Evaluation der bisherigen Arbeit erscheint uns ebenfalls angebracht, um den Nutzen der Einrichtung erkennbar zu machen.

Klimaschutz
Was hat die Diskussion um den Klimaschutz im letzten Jahr an Fahrt aufgenommen und (erfreulicherweise) an Bedeutung gewonnen.
Alle anderen Themen treten, ob berechtigt oder nicht, augenscheinlich in den Hintergrund.
Auch wir in unserem Landkreis müssen uns verstärkt diesem extrem wichtigen Zukunftsthema widmen und noch mehr Aktivitäten entwickeln als bisher.
Die sollten dann allerdings schon wirkungsvoll sein.
Wir haben ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm.
Da steht viel Gutes drin.
Doch es wartet auch noch Vieles auf seine Realisierung.
Probleme aufzulisten und Maßnahmen anzuregen ist zu wenig.
Es müssen Umsetzungen erfolgen und deren Wirkungen dargestellt werden.
Alle Welt redet von CO2-Reduktionen.
Auch wir?!
Erfolgversprechend, so wird uns tagtäglich versichert, sei der Schritt „weg vom Verbrennungsmotor“!
Politik und Industrie preisen das Modell „Elektromobilität“ in einem Ausmaß an, das doch gewisse Zweifel an der Seriosität der Bemühungen aufkommen lässt.
Angesichts des Verbrauchs an Rohstoffen (Lithium) und deren fragwürdiger Gewinnung, angesichts der fehlenden Ladeinfrastruktur, angesichts der bescheidenen Reichweite und angesichts der Gesamt-Öko-Bilanz, die wie manche wissenschaftliche Studien belegen, schlechter sein soll als die eines Dieselmotors (!) – angesichts dieser Fakten sollten alternative und bessere, wenn momentan auch noch teurere, Antriebsarten weiterentwickelt, angeboten und genutzt werden.
E-Mobilität ist kein Allheilmittel.
Es muss einen offenen Wettbewerb der Antriebsarten geben.
Stichworte dazu sind Brennstoffzelle, Hybrid und Wasserstoff.
Könnte ein kleiner Beitrag nicht sein, unseren „Fuhrpark“ und den unserer Tochtergesellschaften so auszustatten, dass wir auf die genannten, alternativen Antriebsarten, bevorzugt Wasserstoff „umsteigen“?
Andere Landkreise haben sich, speziell bei schweren Betriebsfahrzeugen bereits dazu entschlossen.
Denken wir auch an künftige Ausschreibungen der Bus-Bündel und der Einsammelsysteme des Abfallwirtschaftskonzeptes.
Hier könnten Vorgaben zur Antriebsart der Fahrzeuge gemacht werden.
Und was die Wasserstoffproduktion, Bereitstellung und Verwendung anbelangt, könnte unsere Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft den Anstoß bei entsprechenden Akteuren im Kreis geben, in die Forschung und Entwicklung der Wasserstofferzeugung und -bereitstellung einzusteigen und bei uns im Landkreis zu etablieren. Denkbar ist natürlich auch eine kreisüberschreitende bzw. regionsweite Zusammenarbeit.

Es ist unstrittig und wissenschaftlich nachgewiesen, dass Bäume CO2 aus der Atmosphäre speichern und binden.
[ u.a. eindrucksvoll nachzulesen in Veröffentlichungen von Prof. Hans Joachim Schellnhuber (Direktor Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Professor für Theoretische Physik an der Universität Potsdam und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU)), aber auch in Verlautbarungen der ETH (Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich) ]

Wald- und Klimaschutz sind eng miteinander verbunden. Deshalb sind Pflanzungen geeigneter Bäume enorm wichtige Beiträge zum Klimaschutz.
Ein Hektar Wald speichert rd. 13 Tonnen CO2 und das jährlich.
Das muss für uns doch heißen:
Die Aktion „Plant for the Planet“ ist unbedingt fortzusetzen und
der Landkreis wirbt bei den Städten und Gemeinden mit Engagement, für die Initiative des Gemeindetags Baden-Württemberg in jeder Stadt und Gemeinde in 1 Jahr 1000 Bäume zu pflanzen.
Als Nebenbemerkung: Interessant wäre, zu wissen, wie viele bodenständige Baumpflanzungen in Baugenehmigungen der Baurechtsbehörden im Kreis als Auflage enthalten sind und wie viele davon, ausgeführt wurden. Möglicherweise schlummert hierin auch noch ein erhebliches „Baum-Pflanzpotenzial“.

In der letzten KT-Sitzung haben wir den Waldzustandsbericht vorgelegt bekommen und darüber diskutiert. Es ist unübersehbar: Der Wald leidet.
Die größte Aufgabe des Forstes ist es jetzt, die Wälder für das nächste Jahrhundert umzubauen. Unsere wichtigste Baumart Fichte und noch manch andere, gehören zu den großen Verlierern.
Unser Eindruck ist, dass gerade die „kleinen“ Privatwaldbesitzer mit dem Thema „Klimawandel und nötige waldbauliche Maßnahmen“ überfordert sind. Es hat sich zwar herumgesprochen, dass etwas getan werden muss. Aber was konkret – weiß so gut wie keiner.
Die Forstverwaltung könnte hier helfend, informierend und unterstützend mitwirken.
Beispielsweise welche Baumarten heute zur Pflanzung empfohlen werden, wo man diese herbekommt und wie man diese pflegt. Der Bayerische Staatsforst hat ganz gute Informationen dazu. Baden-Württemberg möglicherweise auch!? Wir beantragen entsprechende Aktivitäten durch die Forstverwaltung.

Manche können es möglicherweise schon nicht mehr hören.
Auch der Landkreis selbst, kann in einem nicht unerheblichen Ausmaß zum Klimaschutz beitragen.
Beispiel: Photovoltaik – Solaranlagen.
Wir bleiben dabei – die Aktivitäten des Landkreises dazu sind uns zu halbherzig. Hier muss mehr Engagement an den Tag gelegt werden.
Zumal es nicht zwingend erforderlich ist, dass der Landkreis als Investor und Betreiber auftritt.

Nächstes Beispiel: Heizungen in Landkreis-Liegenschaften
Das Ziel muss sein – weg vom Heizöl – hin zu umwelt- und klimafreundlicheren Heizsystemen.

Wir stellen zu unseren Ausführungen zum Klimaschutz einige
Anträge /BA 15.

Verkehr – ÖPNV
Bei allen wichtigen und nachhaltigen Infrakstruktureinrichtungen sind wir in Deutschland im europäischen Vergleich bestenfalls mittelmäßig. Großbauprojekte sind für die öffentliche Hand nicht mehr steuerbar, denn das Bauen ist zum Bürokratiemonster geworden. Planungsprozesse ziehen sich über Jahrzehnte hin. Kosten steigen exorbitant. Wenn Verbesserungen angestrebt werden, gibt es meist Verschlimmbesserungen, die vor Gericht dann entschieden werden müssen, im Zweifel zulasten der öffentlichen Hand. Dies gilt leider auch für die Verkehrsinfrastruktur.

Und leider gilt das auch für national und international wichtige Verkehrstrassen wie den Albaufstieg der A 8 und für die Hauptschlagader des Landkreises, für die B 10 bis Geislingen-Ost.

Vorwärts Kameraden, wir gehen zurück! heißt seit Jahren die Parole. Daher gilt es jetzt, alle politischen Kräfte zu bündeln, um bei beiden Projekten das
10-Jahre- Fertigstellungsziel zu erreichen.

Fast in jeder Sitzung des Kreistags oder des UVA werden die Themen A8, B10, MEX, Fahrplan 2019+, VVS angesprochen und diskutiert.
Nach wie vor sind wir beim Albaufstieg im Zuge der A8 zuversichtlich gestimmt.
Das Erörterungsverfahren hat deutlich gemacht, dass es in Kreisen der Bevölkerung doch erhebliche Vorbehalte bei der geplanten Trassenführung gibt. Verschiedene Äußerungen und Ankündigungen lassen allerdings befürchten, dass das Verfahren doch länger dauern wird, vor allem wenn Rechtsmittel eingelegt werden sollten.
Ähnliches gilt für den „Restabschnitt“ der B10 ab Gingen/Ost bis Geislingen/Ost. Abgesehen von der Frage des ministeriellen „Gesehenvermerks“, ist erkennbar, dass sich alle Akteure in der Zielsetzung einig sind und die heißt: Entlastung der nicht mehr leistungsfähigen Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr und damit Entlastung der stau-, lärm- und schadstoffgeplagten Bevölkerung.
Deshalb nochmals: „Bündeln aller Kräfte“.
Wir sehen durchaus Chancen, die Aktivitäten der Bürgerinitiativen miteinander zu verknüpfen.
Auch hier gilt: Miteinander reden – Alternativen besprechen,
aber: Keine Zeit verlieren.
Wir begrüßen außerordentlich den von Herrn Landrat Wolff noch in diesem Jahr geplanten B 10-Gipfel und rechnen fest mit positiven Ergebnissen.

Gespannt sind wir auf den Tag X – den 15. Dezember 2019.
Dann wird sich zeigen, ob das neue Kapitel im Buch des SPNV in unserem Landkreis auch aufgeschlagen werden kann.
Fährt der MEX auch wirklich – fährt er pünktlich – fährt er mit neuem Wagenmaterial? Fast täglich neue Negativbotschaften lassen auf den ersten Blick erwarten, dass der bisherigen Euphorie Ernüchterung folgen wird.
Aber auch hier gilt – vor de Schdroich schreit mr net!!!
Go Ahead wird seine Chance bekommen und hoffentlich nutzen.
Doch wir wollen noch vor dem 15. Dezember 2019 von den Verantwortlichen hören, wie der Stand der Vorbereitungen ist. Dazu und zu den vielfach geäußerten Befürchtungen, dass wohl doch nicht alles so klappt wie man es sich vorgenommen hat, sollen Vertreter des Verkehrsministeriums und von Go Ahead im UVA Stellung nehmen.
Bei dieser Gelegenheit ist, wie schon so oft, die Durchbindung des MEX bis nach Ulm zu fordern. /BA 16

VVS-Vollintegration
Die VVS-Vollintegration rückt näher. Die Freude darüber ist groß.
Die Detailarbeiten sind in vollem Gange.
So bspw. die Zonengestaltung und die Transformation der Tarife.
Der VRS bereitet derzeit Satzungsanpassungen vor, um die formalen Grundlagen für die Integration zu schaffen.
Wir sind am Stand der Vorbereitungen interessiert und beantragen /BA 17
dazu regelmäßige Berichte im UVA.

Klinik
Nicht nur über den Stand der Entwicklungen beim Neubau der Klinik am Eichert werden wir von der Geschäftsleitung regelmäßig unterrichtet, sondern genauso über Neuerungen und Investitionen bei der medizinischen Versorgung in beiden Häusern der Alb-Fils-Klinik.
Auch die Öffentlichkeit bekommt umfassende Informationen darüber.
Geschäftsleitung und Aufsichtsrat vermitteln große Zuversicht, was die Finanzierung der „Herkules-Maßnahme Neubau KaE“ angeht.
Der Landkreis hat seinen „Finanzierungsanteil“ in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde auf 110 Mio Euro „gedeckelt“. Jede weitere Steigerung der Investitionssumme geht auf das „Konto“ der Klinik. Deren Anteil, wie hoch er letztendlich auch immer sein mag, soll durch die sogenannte „Effizienzrendite“, die offensichtlich noch nicht am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt ist, erbracht werden. Wir gehen davon aus, dass mit jeder Fortschreibung der Investitionskosten gleichzeitig dargestellt wird, wie sich die Effizienzrendite entwickelt und in welchem Ausmaß sie zur Finanzierung des Klinikanteils beiträgt.
Wir sind uns alle hoffentlich im Klaren darüber, dass der Landkreis als Träger der Klinik für sämtliche Verbindlichkeiten haftet. Insofern erscheint uns eine Aussage angebracht, wie sich ein „worst-case-szenario“ auf künftige Kreishaushalte auswirken kann.
Entsprechende Anträge /BA 18 dazu stellen wir.

Allen Verantwortlichen, den Planern, den Fach-Begleitern, der Geschäftsleitung mit dem dazugehörenden Bau-Team aber auch den Vertretern des Trägers (Landrat, AR, Finanzdezernat) und natürlich uns Allen wünschen wir weiterhin gutes Gelingen und a guade Kuddl.

Kreisfinanzen
Bei der Haushaltsplanung kennen wir den Grundsatz der Jährlichkeit.
Deshalb erlauben wir uns den Hinweis, dass der Kreisumlagehebesatz jährlich (für jedes Haushaltsjahr) im Rahmen der Haushaltssatzung neu festzusetzen ist. Darstellungen in der mittelfristigen Finanzplanung und im Finanzkonzept sind hilf- und aufschlussreich. Sie ersetzen jedoch nicht die jedes Jahr neu zu führenden Diskussionen über die Höhe des Hebesatzes.
Betrachten und vergleichen wir die Kreisumlagehebesätze der letzten Jahre mit den Darstellungen in der mittelfristigen Finanzplanung und im Finanzkonzept, dann stellen wir fest, dass Nichts so heiß gegessen wie gekocht wird. Dass das Finanzdezernat vorsichtig plant und auf aktuelle Gegebenheiten und Veränderungen verantwortlich reagiert, ist lobenswert.
Dass auch der Kreistag sich seiner Verantwortung im Hinblick auf die Kreisfinanzen bewusst ist, darf festgehalten werden.
Die Höhe der Rücklage und die in den letzten Jahren erfolgte Entschuldung sind aber auch ein Zeichen dafür, dass die von den Städten und Gemeinden aufgebrachten Kreisumlagezahlungen „mehr als auskömmlich“ waren.
Ob das „Umbuchen“ von rd. 16 Millionen Euro aus der Rücklage in das Basiskapital, so wie es das Kreisprüfungsamt als unumgänglich eingefordert hat, richtig und notwendig war, darüber muss noch gesprochen werden. Neuere Erkenntnisse lassen vermuten, dass wohl auch eine andere Handhabung möglich gewesen wäre.
Für dieses und für das nächste Jahr stellt uns die Verwaltung ein Ende der Überschüsse in Aussicht. Das muss uns nicht Bange machen.
Zumindest nicht für 2019 und für 2020.
Die aktuelle Anpassung der Pro-Kopf-Beträge bei den Schlüsselzuweisungen bringt uns eine noch nicht in das Planwerk eingearbeitete Mehreinnahme von mehr als 4 Mio. Euro.
Die positiven Ergebnisse der November-Steuerschätzung mit ihren Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen wollen wir abwarten, bevor wir eine Aussage zur Höhe des Kreisumlagehebesatzes für 2020 machen.
Nach den aktuellen Erkenntnissen sehen wir allerdings schon einen Spielraum, der es ermöglicht, von den angedachten 34,5%-Punkten spürbar nach unten abzuweichen.
Genauere Daten wird es sicher bis zur 3. Lesung geben.
Bis dann wird auch eine definitive Aussage möglich sein.
Heute schon können wir zur Mittelfristigen Finanzplanung bemerken, dass uns aufgrund der Finanzentwicklung der letzten Jahre, bei denen regelmäßig ein geringerer Hebesatz ausreichte als in der Finanzplanung dargestellt, ein Hebesatz von 38,0 % für die Jahre 2021 ff. nicht notwendig erscheint.
Der ist uns zu hoch. 36,0 % reichen aus und sind der Finanzplanung zugrunde zu legen.
Wir beantragen /BA 19
In der Finanzplanung 2021ff wird ein KU-Hebesatz in Höhe von 36,0 % zugrunde gelegt.

Schluss
Am Ende meiner Ausführungen bedanke ich mich bei Herrn Landrat Wolff und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises, seiner Betriebe und Einrichtungen für die geleistete Arbeit.
Besonders danken wir Herrn Kreiskämmerer Stolz, Herrn Haas und den Damen und Herren des Finanzdezernates für die Ausarbeitung und Vorlage des Haushaltsentwurfs 2020.
Meinen Kolleginnen und Kollegen der Freien Wähler Fraktion danke ich für die umfassende und hilfreiche Mit- und Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung unserer Haushaltsstellungnahme.

Bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Wie immer besonders herzlich bei denjenigen, die mir zugehört haben.
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Haushalts- und Berichtsanträge der Freien Wähler zum HHPl 2020

/BA 01
Konnexität BHT und Kostenersatz Flüchtlinge/Asylbewerber
Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den aktuellen Stand der „Konnexität“ beim BHT und bei der Kostenerstattung der Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber.
Das Land wird nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen nachzukommen und seine Zusagen einzulösen.

/BA 02
Unterbringung Flüchtlinge und Asylbewerber
Wir beantragen im Hinblick auf die teilweise bzw. nichtgenutzten Unterbringungsräumlichkeiten einen Bericht, ob diese Situation zutreffend ist und wenn ja, wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Zudem berichtet die Verwaltung (wie bisher) regelmäßig über die Entwicklung der Platzkapazitäten bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern (Erst- und Anschlussunterbringung).
Außerdem ist über erfolgreiche Integrationsanstrengungen, Sprach- und Schulungsmaßnahmen sowie über Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt zu berichten.

/BA 03
Unterhaltsvorschussgesetz
Wir beantragen einen Bericht im zuständigen Ausschuss, der aufzeigen soll wie die Einnahmesituation auf Grund klarer Unterhaltsverpflichtungen verbessert werden kann. Gleichzeitig fordert der Landkreis aus Gründen der Konnexität vom Land, dass die zusätzlichen Personalkosten in vollem Umfang erstattet werden.

/BA 04
Intergrierte Leitstelle
a) zeitnahen Bericht der Arbeitsgruppe ILS zu den Ergebnissen der
Untersuchung „LRA 7. Stock“
b) Stellungnahme zu evtl. möglichen landkreisübergreifenden ILS

/HA 05
Integrierte Leitstelle
Bis zur endgültigen Klärung der Standortfrage, wird ein Sperrvermerk im Haushaltsplan angebracht.

/BA 06
Verwaltungsmanagement
Wir beantragen einen Bericht über die in den Jahren 2017-2019 in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungen einschließlich deren finanziellem Aufwand (Architekten- und Fachplanerleistungen bei Hochbauvorhaben ausgenommen). Außerdem sollen die im Jahr 2020 vorgesehenen externen Gutachten und Beratungsleistungen, einschließlich der veranschlagten Kosten dargestellt werden.

/BA 07
Forstreform – Holzverkauf
Die Verwaltung prüft, ob eine Kooperation mehrerer Landkreise möglich ist, um eine „gemeinsame, große Holzverkaufsstelle“ einzurichten.

/BA 08
Digitalpakt
Was ist mit den Mitteln aus dem Digitalpakt geplant?
Für welche unserer Schulen (bspw. BSZ GP + GS,
SBBZ GP und GS, Emil-v.-Behring-Schule) können wir wieviel Mittel erhalten?
Wird der Medienentwicklungsplan unter Mitwirkung des Gremiums erarbeitet? Werden externe Gutachter, Planer, Berater benötigt?

/BA 09
AWB / MHKW
a) Rekommunalisierung des Müllheizkraftwerkes
b) Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Bericht über die beabsichtigte, inhaltliche und zeitliche Abfolge der Beratungen baldmöglichst im UVA.

/HA 10
AWB – Juristenselle
Antrag auf Streichen der Stelle im Stellenplan.

/BA 11
Wirtschaftsförderung – interkommunales Gewerbegebiet entlang der A 8
Herr Landrat Wolff ergreift die Initiative zum Thema „interkommunales Gewerbegebiet entlang der A 8“.
Bericht im VA über das gemeinsame Gespräch mit den beteiligten Gemeinden im Voralbbereich und den Verantwortlichen des Verbands Region Stuttgart.

/BA 12
Kulturförderung
Bericht im VA: Wie und an wen werden die Mittel des Kulturbudgets verteilt?
Gibt es dazu ein besonderes Antragsverfahren?

/HA 13
Servicepreis
Der Servicepreis wird in vereinfachtem Verfahren fortgeführt.
U.E. reichen dazu 2000 € (ggf. aus Mitteln der WiFö) aus.

/BA 14
Bildungsregion / Bildungsbüro
Antrag auf Berichterstattung über die Aufgaben, Inhalte, Kosten, Finanzierung der Bildungsregion/des Bildungsbüros und Evaluation der bisherigen Arbeit

/BA 15
Klimaschutz
a. Der Landkreis setzt bei Ersatzbeschaffungen in seinem Fuhrpark und in
denjenigen seiner Töchter auf alternative Antriebsarten (Wasserstoff,
Brennstoffzelle, Hybrid).
b. Bei künftigen Ausschreibungen der Bus-Linienbündel (ÖPNV) und
der Einsammeltransportsysteme des AWB werden alternative Antriebsarten
(Wasserstoff, Brennstoffzelle, Hybrid) vorgegeben.
c. Die Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft gibt bei den
entsprechenden Akteuren im Landkreis den Anstoß, in die Entwicklung der
Wasserstofferzeugung und -bereitstellung einzusteigen und bei uns im
Landkreis zu etablieren. Denkbar ist natürlich auch eine
kreisüberschreitende bzw. regionsweite Zusammenarbeit.
d. Die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms ist zu
beschleunigen und deren Wirkungen darzustellen.
e. Die Aktion „Plant for the Planet“ wird mit Nachdruck fortgesetzt.
f. Der Landkreis wirbt engagiert bei den Städten und Gemeinden für die
Initiative des Gemeindetags B-W „1000 Bäume in jedem Ort“.
g. Bei jedem Bauvorhaben des Landkreises und seiner Tochtergesellschaften
(Neubau oder Sanierung) wird die Errichtung von PV- und Solar-Anlagen
positiv geprüft und deren Installation in die jeweiligen Maßnahmen mit
aufgenommen.
h. Darstellung der aktuellen Heizsysteme in sämtlichen kreiseigenen
Liegenschaften einschl. derjenigen der Tochtergesellschaften.
Die Umstiegsmöglichkeiten auf umwelt- und klimafreundlichere Heizsysteme
einschl. der zeitlichen Umsetzung werden dargestellt und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
i. Die Forstverwaltung informiert die Privatwaldbesitzer, welche Maßnahmen
hilfreich sind, dem besorgniserregenden Waldzustand zu begegnen.

/BA 16
MEX
Vertreter des Verkehrsministeriums und von GoAhead nehmen im UVA Stellung zur aktuellen Situation im Hinblick auf den Start des MEX am
15. Dezember 2019.
Der MEX ist bis Ulm durchzubinden.
/BA 17
VVS-Vollintegration
Regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Vorbereitungen im UVA.

/BA 18
AFK – Neubau KaE
Laufende Berichterstattung über die Kostenentwicklung beim Neubau mit gleichzeitiger Darstellung, wie sich die Effizienzrendite entwickelt und in welchem Ausmaß sie zur Finanzierung des Klinikanteils beiträgt.
Auswirkungen eines „worst-case-szenarios“ auf künftige Kreishaushalte.

/BA 19
Finanzplanung
Kreisumlagehebesatz ab 2021 = 36,0%

Termine