Errichtung von 2 Windkraftanlagen im Gebiet „Sümpflesberg“ – knappe Mehrheit im Planungsausschuss für die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens

In seiner Sitzung am 30. September befasste sich der Planungsausschuss der Region mit der geplanten Errichtung von 2 Windkraftanlagen im Gebiet „Sümpflesberg“, Gemarkung Ebersbach. Das Gebiet ist als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen. Da der gültige Regionalplan insoweit noch nicht fortgeschrieben ist, muss aus formalen Gründen ein „Zielabweichungsverfahren“ durchgeführt werden.

Der komplexe Vorgang ist in der Sitzungsvorlage Nr. 073/2020 ausführlich beschrieben. Die Vorlage kann hier aufgerufen werden.  

Die Regionalfraktion hat nach den umfangreichen Beratungen der vergangenen Jahre eine grundsätzliche Entscheidung über die Behandlung der geplanten Vorranggebiete getroffen. die Fraktion steht der Windkraft positiv gegenüber, denn sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Klimawandel. Voraussetzung ist jeweils eine sorgfältige Abwägung der privaten und öffentlichen Belange. Das Gebiet Sümpflesberg ist in einer solchen Gebietskulisse enthalten. Daher ist die Fraktion mit diesem Standort einverstanden. Dennoch ist dieser, wie fast jeder vorgesehene Standort, lokal umstritten.

Der Sprecher der Regionalfraktion, Regionalrat Bürgermeister Thomas Bernlöhr, fasst die Beratungen wie folgt zusammen:

„Bei der bisherigen planerischen regionalplanerischen Systematik zu bleiben ist umso wichtiger, als wir dadurch die Verbindlichkeit und Haltbarkeit der Regionalen Grünzüge nicht gefährden. Dass die regionale Windkraftplanung gerade auch die Ausschlusswirkung berücksichtigt, ist ebenfalls wichtig zu betonen. Dem Verwaltungsvorschlag stimmen wir daher zu.

Je länger wir aber nun auf der Basis der Konzeption von 2015 weiterarbeiten müssen, desto schwieriger wird unsere Abwägung. Insofern wollen wir eine Aussage dazu, ob die Geschäftsstelle nun in ein weiteres Offenlegungsverfahren zur Änderung des Regionalplans einsteigt oder die nächste Landes-Regierung abwarten möchte. Wenn wir Rechtsklarheit erreichen wollen, sollten wir den aktualisierten Regionalplan Wind baldmöglichst in Rechtskraft setzen.“

Die unterschiedliche Bewertung des Standorts spiegelt sich in dem knappen Ergebnis von 16 : 14 Stimmen für die Verwaltungsvorlage wider.

Abstände der Windkraftanlagen

Zu den 14 Ausschussmitgliedern, die der Beschlussempfehlung nicht zustimmten, gehörte der Regionalrat der Freien Wähler aus dem Landkreis Göppingen, Werner Stöcke. Er begründete seine Ablehnung mit dem Vorliegen des neuen BW-Windatlas 2019, nach dem die Windhöffigkeit nunmehr nach der „mittleren gekappten Windleistungsdichte“ berechnet wird und nicht mehr nach der „mittleren Windgeschwindigkeit“. Der Regionalrat geht davon aus, dass nach dieser neuen Berechnung, der Bereich ES02 (Sümpflesberg) wegen zu geringer Windhöffigkeit nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen werden kann.
Zudem kommt der Anwohnerschutz zu kurz. Die Abstandsregelungen müssten auf alle Fälle auch die vorhandene Topographie berücksichtigen. Es sei ein erheblicher Unterschied, wenn der Abstand zur Wohnbebauung (z.Zt. 700m) auf einer ebenen Fläche gemessen wird, oder ob sich in direkter Nähe eine Wohnbebauung in Tallage befindet.
Das knappe Abstimmungsergebnis zeigt, dass der Standort ES02 (Sümpflesberg) nicht unumstritten ist.
Sämtliche Kritikpunkte müssen im Genehmigungsverfahren geprüft und bewertet werden.

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