Abfallwirtschaft im Landkreis Göppingen – Einführung der 60-l-Restmülltonne ab 01.01.2022

Drei RestmülleimergrößenZusätzlich zu den 1.100 l-, 240 l- und 120 l-Tonnen sind zukünftig auch 60 l-Gefäße zugelassen. In Kombination mit weniger Leerungen können Haushalte mit geringem Restmüllaufkommen damit gegenüber heute weniger Restmüll entsorgen und somit auch Abfallgebühren sparen.
Dabei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass das nur mit einem gegenüber bisher veränderten Entsorgungsverhalten möglich ist.
Jeder Haushalt sollte genauesten prüfen, ob er gegenüber seinem jetzigen „Restmüllverhalten“ in der Lage ist, durch noch konsequentere Mülltrennung in Wertstoffe, Bioabfälle und Restmüll, mit einem geringeren Mülltonnenvolumen klar zu kommen.

Die Informationsschrift des AWB gibt weitere und detaillierte Auskünfte über das ab 01.01.2022 im Landkreis geltende Sammel- und Gebührensystem.

An dieser Stelle sei der deutliche Hinweis erlaubt, dass bei unverändertem „Restmüllverhalten“ (also Beibehaltung der bisherigen Behältergröße und 14-tägige Tonnenleerung) eine erhebliche Verteuerung der Abfallgebühren eintreten wird.

Wer das vermeiden will, sollte unbedingt sein „Restmüllverhalten“ kritisch überdenken.

Nähere Infos finden Sie in der Beilage, die aktuell mit dem Wochenblatt verteilt wird und direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb.

Termine