Der Koalitionsvertrag Teil 2

„Klimaschutzland Baden-Württemberg“ soll zum internationalen Maßstab werden. Die grün-schwarze Regierung formuliert einen hohen Anspruch. Jedoch wird dieser im zweiten Absatz bereits wieder relativiert, denn „aufgrund der angespannten Haushaltssituation stehen sämtliche zusätzliche finanzwirksame Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt“ (S. 24). Eine Einschränkung, die vielen Kommunalpolitikern aus ihrer Tätigkeit in Gemeinderat und Kreistag vertraut ist.

Im Koalitionsvertrag wird ein Sofortprogramm mit Maßnahmen definiert, die schnell umsetzbar sind und zudem unmittelbar zur Emissionsminderung beitragen. Beispiele hierfür sind eine Vergabeoffensive, um Landesflächen und den Staatswald für den Ausbau der Windkraft zu nutzen. Ebenso sollen PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden und Flächen errichtet werden. Eine Sanierungsoffensive für landeseigene Gebäude soll gestartet werden. Zudem soll die Nutzung der Abwärme forciert werden. Die Kreislaufwirtschaft als „Schlüssel zur Ressourcenschonung“ (S. 29) soll angekurbelt werden. Ein Förderprogramm zur Erstellung kommunaler Wärmepläne wird in Aussicht gestellt. Hierzu merkt der Städtetag kritisch an, dass Planungen allein nicht reichen, denn erst die Umsetzung führt zum Ziel und somit zum Erfolg.

Ein weiterer zentraler Baustein ist ein neues Klimaschutzgesetz bis Ende 2022. Darin soll enthalten sein: ein Mindest-Flächenziel von 2% der Landesfläche für Windenergie-Anlagen und PV-Freiflächenanlagen, eine Solarpflicht bei neuen Wohnhäusern und bei grundlegenden Dachsanierungen (Wohnhäuser und Gewerbe) sowie ein geringerer Schwellenwert für die PV-Pflicht bei neuen Parkplätzen. Zusätzlich sollen die Kommunen über eine Ermächtigungsgrundlage mehr Gestaltungsraum für weitergehende Anforderungen erhalten. Die Klimaneutralität soll spätestens im Jahr 2040 erreicht werden.

Als wichtige Partner für den Klimaschutz und die Energiewende werden die Kommunen gesehen. Die Stärkung der kreisweit tätigen Energieagenturen ist ein Ziel. Das Förderprogramm KLIMOPASS, das Maßnahmen zur Klimaanpassung fördert, wird fortgeführt. Daneben wird ein Förderprogramm für mehr Bäume in der Stadt geprüft. Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität können im Rahmen eines Förderwettbewerbs finanziell unterstützt werden. Zudem sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vereinfacht und damit beschleunigt werden. Dabei soll auch ein Mustervertrag für die finanzielle Beteiligung der Standortkommunen ausgearbeitet werden.

Termine