Nahverkehrsplan Landkreis Göppingen – Barrierefreiheit – Teilfortschreibung Region erhebt keine Einwände

Regionalrat Werner Stöckle gab in der Verkehrsausschusssitzung vom 29.09.2021 die Stellungnahme der Regionalfraktion der Freien Wähler ab:

„Der aktuell geltende Nahverkehrsplan des Landkreises Göppingen stammt aus dem Jahr 2015 und ist entsprechend den Regularien fortzuschreiben.
Der Landkreis Göppingen sieht den grundsätzlichen Bedarf zur Fortschreibung, allerdings differenziert und hinsichtlich einzelner Teilkapitel mit unterschiedlicher Dringlichkeit.

Deshalb wird, vor der grundlegenden Fortschreibung,

  • a) einmal im Hinblick auf die Vollintegration des Landkreises in den VVS (wodurch eine grundlegend
    neue Situation entstanden ist) aber auch
  • b) hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus dem PbefG zur Barrierefreiheit,
    zunächst eine Teilfortschreibung erfolgen.

Dem Teilfortschreibungsentwurf ist im Gesamtüberblick (Anl. 11.1) zu entnehmen, welche Haltestellen bis zum 1.1.2022 den unterschiedlichen Kriterien zur Barrierefreiheit entsprechen bzw. entsprechen werden.
Hier ist schon einiges getan.
Überwiegend in der Baulastträgerschaft der Kommunen.
Dort, wo bis zur definierten Frist kein barrierefreier Umbau erfolgen kann, ist dies weitgehend explizit benannt und begründet.

Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch, dass an Schienenhaltepunkten im Landkreis Göppingen bei der barrierefreien Zugänglichkeit der Bahnsteige und beim niveaugleichen Zustieg von den Steigen in die Fahrzeuge und umgekehrt, erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Der zuständige Aufgabenträger (Land) und der Infrastrukturbetreiber (DB Station und Service) sind angehalten, sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin für eine Verbesserung der Situation zu engagieren.
Die in der Beratungsunterlage formulierten Hinweise und Empfehlungen, die sich im Wesentlichen auf den regionalbedeutsamen Eisenbahnverkehr, auf die Expressbuslinien, die Allgemeine Vorschrift und auf das automatische Fahrgastzählsystem beziehen, sind u.E. berechtigt und nachvollziehbar.
Wir begrüßen den Beschlussvorschlag der Geschäftsstelle und stimmen diesem zu.“

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