Stellungnahme zum Haushalt 2015 des Landkreises Göppingen

Sehr geehrter Herr Landrat Wolff,
meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wer den diesjährigen Haushaltsplanentwurf, dieses schier unergründliche Werk aus Zahlen, Ziffern, Produkten, Positionen und was sonst noch alles, gründlich unter die Lupe nimmt, der muss eigentlich zu einem Vorschlag kommen, der uns Kreisräten Zeit und der Verwaltung Kosten spart.

Er lautet:
Lassen Sie in künftigen Planwerken, die Sie den Kreistagsmitgliedern zur Verfügung stellen, die Seiten 107 – 390 weg!!!!!
Suchen und finden Sie eine einfachere, verständlichere und aussagefähigere Darstellung. Für uns wäre das eine große Hilfe und Erleichterung.
Im Übrigen: Was ich in den letzten beiden Jahren zum NKHR ausgeführt habe gilt nach wie vor.

Wir Freien Wähler haben uns bemüht (und ich glaube es ist uns auch gelungen) im Rahmen unserer diesjährigen Haushaltsstellungnahme nicht annähernd so viele Anträge zu stellen wie in den Vorjahren.
Nicht dass uns die Themen dazu ausgegangen wären.

Nein – keinesfalls.
Nur sollten, bevor viele neue Anträge gestellt werden, erst diejenigen aus dem letzten Jahr abgearbeitet sein und das sind doch noch einige.

 

Antrag /1
Die Verwaltung stellt die bisherige Behandlung der HH-Anträge 2014 dar.
Die ggf. noch offenen Anträge aus der HH-Stellungnahme 2014 werden bis 30. April 2015 abgearbeitet.

Finanzen
Zentraler Punkt (fast) jeder Haushaltsrede, ist die Aussage der Fraktionen zu der Höhe des Kreisumlage-Hebesatzes.
Wir haben von Ihnen Herr Landrat und von Ihnen Herr Stolz vernommen, dass Ihr Vorschlag (37,5%) bedarfsorientiert und ausgewogen sei.

Lassen wir das mal so stehen und betrachten zunächst die Haushaltsplanungen der letzten Jahre und vor allem die entsprechenden Rechnungsergebnisse – soweit sie denn vorliegen.
Dabei erkennen wir, dass die Planansätze –vor allem bei den Ausgaben- mehr als auskömmlich waren und in vielen Bereichen, speziell bei den Investitionen (aber auch bei den wiederkehrenden Aufwendungen) nicht in voller Höhe benötigt wurden. Vielfach konnten die Vorhaben, möglicherweise auch wegen fehlender Personal-Ressourcen, nicht umgesetzt werden.

Dass auch dadurch bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres unser Schuldenstand von ehemals rd. 80 Mio. € auf unter 30 Mio. € abgebaut werden konnte ist zum einen sensationell, zum anderen aber völlig konträr zu den Haushaltsplanungen und zur mittelfristigen Finanzplanung (2013-2016), die einen Schuldenstand von rd. 57 Mio. € vorsah.

Im Hinblick auf die anstehenden Großinvestitionen des Landkreises, will ich diese Entwicklung jedoch keinesfalls kritisieren.
Rechnungsergebnisse, das wissen wir, entsprechen fast nie in der Größenordnung 1 : 1 den Planzahlen.

Angesichts der Finanzentwicklung der letzten Jahre muss jedoch die Frage erlaubt sein –ja sie drängt sich geradezu auf-, ob es nicht angebracht ist, die geplanten Ausgaben 2015 auf ihre Realität, ihren tatsächlichen Bedarf zu überprüfen und ggf. zu reduzieren?

Dazu ist eine Gegenüberstellung hilfreich, die Aufschluss gibt, wie viel von den bereitgestellten Haushaltsmitteln bei den Ausgabeblöcken Personal, Soziales, Bauunterhaltung, Straßenunterhaltung, sächlicher Verwaltungsaufwand, Kapitaldienst (Zinsen und Tilgungen) und Investitionen in den Jahren 2012 – 2014 tatsächlich benötigt wurde.

 

Antrag /2:
Im Verwaltungsausschuss erfolgt eine Beratung der geplanten Ausgaben und Kosten 2015 im Hinblick auf deren Realität und auf mögliche Reduzierungen.

Für die Verwaltung aber auch für uns ist es überaus schwierig, angesichts der (immer) noch fehlenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 und dem noch (immer) nicht vorliegenden Rechnungsabschluss 2013, verlässliche Prognosen für den künftigen Haushalt und die Finanzplanung zu stellen.

Angesichts der mehr als erfreulichen festgestellten und zu erwartenden Rechnungsergebnisse der letzten Jahre u n d angesichts der gestiegenen Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden (die dem Landkreis bei gleichbleibenden Hebesatz von 37,0% rd. 3,5 Mio. € m e h r einbringt), wird die geplante Anhebung des Hebesatzes in der Fraktion der Freien Wähler durchaus kritisch bis sehr kritisch gesehen.

Ja – wir kennen die gewaltigen Investitionen die der Landkreis in den kommenden Jahren stemmen will.

Ja – wir kennen auch die annähernde Höhe der dazu benötigten Fremdmittel und

Ja – wir sind auch froh darüber, bei der Verschuldung einen vor wenigen Jahren so noch nicht erwarteten „Gestaltungsrahmen“ zu haben.

Wir kennen aber auch die finanzielle Situation mancher Kommunen, die sich mit einem, zwar moderaten Anstieg des Hebesatzes, durchaus schwertun.
Es gibt sicher auch Städte und Gemeinden die mit 37,5% keine Probleme haben, doch sollten die nicht unbedingt Maßstab für die Höhe des Hebesatzes sein.

Deshalb (siehe Antrag /2 ): Zahlen auf den Prüfstand – danach Entscheidung über die Hebesatzhöhe.

 AFK-Kliniken

Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass unser Ziel, möglichst rasch eine rote/schwarze Null zu erreichen, wohl doch nicht so schnell machbar ist wie geplant.
Die Klinikleitung hat, so meinen wir, richtig gehandelt und versucht mit externer, fachlicher Beratung (wie es den Anschein hat auch erfolgreich) entgegenzusteuern.

Dass dabei weder die medizinische noch die pflegerische Qualität leiden darf, steht für uns außer Frage.
An dieser Stelle danken wir allen, die in den Alb-Fils-Kliniken für die Gesundung der Patientinnen und Patienten Sorge tragen.

Die qualitätsvollen Leistungen in unseren Kliniken haben künftig (möglicherweise) positive Auswirkungen.
Bund und Länder haben sich erst in diesen Tagen auf Grundzüge einer Reform des Kliniksektors (die wievielte eigentlich) verständigt. Danach solle bei der Krankenhausplanung, Qualität künftig eine stärkere Rolle spielen. Gute medizinische Leistungen werden besser vergütet. Schaun mer mal!

Mit dem Großprojekt „Klinik-Neubau“ sehen wir uns auf dem richtigen Weg und, was die Planung, Begleitung, Betreuung und Steuerung dieses Vorhabens betrifft, bestens aufgestellt.

Wir empfehlen allerdings dringend, bei sämtlichen Bauvorhaben des Projektes (Klinik, Wohnungen, KiTa) neben den Standards und den damit verbundenen Kosten auch die Nachhaltigkeit der Bauwerke im Fokus zu behalten.

Energieeffizienz und Ökologie gehören als wesentliche Komponenten dazu. 50% aller in Deutschland genutzten Rohstoffe fließen in den Bau und Betrieb von Gebäuden. Sie zeichnen für 60% aller Abfallstoffe verantwortlich.

Zukunftsfähige Gebäude werden folgerichtig aus Baustoffen errichtet, die wenig Energie für Gebäudeerstellung, Erneuerungsmaßnahmen, Umnutzung und Rückbau benötigen.

Wir teilen die Einschätzung der CreeGmbH Dornbirn, wonach ein Blick auf unser Klima und die globalen Lebensumstände von heute genügt, um festzustellen, dass neue Strategien gefragt sind. Z.B. der Bau von großvolumigen Hybridgebäuden, die auf einem nachhaltigen, natürlichen Hauptbestandteil basieren – auf Holz.

Mit Holz liefert uns die Natur den Baustoff der Zukunft, der alle notwendigen Eigenschaften mit sich bringt, die eine innovative urbane Architektur verlangt.

Die ab März gültige novellierte Landesbauordnung macht mit der Änderung

des §26 zum Brandschutz einen weiteren Schritt in diese Richtung.

§26 der ab März 2015 gültigen neuen LBO B.-W: Die für die Gebäudeklasse 4+5 bislang notwendige brandschutztechnisch wirksame Kapselung mit nichtbrennbaren Baustoffen entfällt ab nächstem Jahr. Damit ist z.B. für die GK4 eine normale F60-B (hochfeuerhemmend, mit brennbaren Baustoffen, ohne Kapselung) Konstruktion ausreichend.

Die medizinische Forschung stellt fest, dass Holz wohltuende Wirkung auf die menschliche Psyche hat und die Gesundheit fördert.
Für uns mehrere gute Gründe sich näher und intensiv mit Holzbauweisen für den Klinikneubau und für die Gebäude im Umfeld zu befassen.

Wir können es derzeit nicht beurteilen ob das LCT-System der Cree GmbH in Dornbirn auch für Klinikbauten eine Alternative sein kann.
Nachdem im November 2012 in Dornbirn das erste modulare Holz-Hybrid- Hochhaus eröffnet hat (Erläuterungen der Cree GmbH: Der 27 Meter hohe LifeCycle Tower mit 8 Stockwerken wurde in Systembauweise errichtet. Viele Module sind vorgefertigt und wurden am Bauplatz montiert), halten wir mehr Informationen über Holzbauweisen und ihre gesamtwirtschaftliche Wertschöpfungskette für sehr empfehlenswert, ja für unerlässlich.

Bei den zurückliegenden Sitzungen des Klinik-Beirates wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Ergebnisverbesserungen vor allem durch die Steigerung der Fallzahlen zu erreichen seien.
Das kann auch durch eine Steigerung der Attraktivität unserer Häuser gelingen.

Können bspw. mehr oder ausschließlich angebotene Einzelzimmer als Regelleistung zur Attraktivitätssteigerung beitragen?
Wir geben diese Anregung gerne an die zuständigen Gremien zur ergebnisoffenen Prüfung weiter.

Antrag /3:
Die Gremien der AF-Kliniken werden über das LCT-System der Cree GmbH in Dornbirn ausführlich informiert. Die Planer geben eine Einschätzung zu diesem System und zu evtl. (auch teilweisen) Einsatzmöglichkeiten ab.

Die Gremien der AF-Kliniken prüfen im Zusammenhang mit dem Neubau der Klinik am Eichert das Angebot von Ein-Bett-Zimmern als Regelleistung und stellen dazu die finanziellen Auswirkungen dar.

Die Geschäftsführung der AF-Kliniken klärt ab und berichtet in den Gremien, ob aufgrund der neuen Klinikreform unsere bisherige Planung angepasst werden muss.

Straßen, S-Bahn, ÖPNV, Nahverkehrsplan, Radverkehr

Stillstand ist auch in den nächsten Jahren angesagt, was den Aus- bzw. Weiterbau der B10 und der A8 (Albaufstieg) anbelangt.
Erfolglos, ratlos, hilflos.
Auf den Flügeln der Hoffnung nach Berlin geflogen.

Zurück im Landkreis auf dem harten Boden der Wirklichkeit gelandet. Leidtragende sind nach wie vor die Autofahrer (denen mag man’s ja, wenn man eine bestimmte Grundeinstellung besitzt, noch gönnen), in aller erster Linie aber die Anwohner an der „Rest B 10“ in Gingen, Kuchen und Geislingen. Genauso betroffen sind die Anwohner/innen an den Umleitungsstrecken beim Albauf -bzw. –abstieg der A 8. Die müssen weitere Jahre mit unerträglichen Straßenverkehrssituationen leben.
Wegen angeblicher 1,5 – 2 Mio. € mehr für die Brückenbauwerke bei Süßen wird der dortigen Bevölkerung auch künftig jahrelang Schmutz, Dreck und Lärm zugemutet. Beim Umleitungsverkehr für die A 8 durch das Obere Filstal gilt dasselbe.
Im Interesse der Menschen müssen wir nach Kräften und entsprechend unseren Möglichkeiten „am Ball“ bleiben, auch wenn es noch so aussichtslos erscheinen mag.
Der tagtäglich, staubedingt, entstehende volkswirtschaftliche Schaden interessiert die Verantwortlichen im Bund offensichtlich nicht.
Genauso wenig wird der Umwelt auch nur ein Hauch von Bedeutung beigemessen.

Eines hat das „Berlin-Ergebnis“, das im Grunde genommen den Reiseteilnehmern gegenüber ein „Berlin-Affront“ ist, dennoch gezeigt:
Die Verantwortlichkeit liegt eindeutig beim Bundesverkehrsminister.
Denn dem Bund ist die Prioritätenliste des Landes völlig schnuppe.

Übrigens: Norbert Barthle aus dem Nachbarwahlkreis hat’s bei der B-29- Umgehung-Mögglingen gezeigt wie es geht.

Bratpfanne und Kochtopf hin oder her.

Statt Festtagsmenü ist weiterhin Brennsuppe angesagt.

Eindrucksvoll – in der Tat – war die breite Geschlossenheit der Reiseteilnehmer. Das stimmt zuversichtlich. Könnte die gemeinsam vertretene Interessenlage was die B 10 anbelangt nicht dazu genützt werden, um über eine „Zwischenfinanzierung“ der 1,5 – 2,0 Mi.€ nachzudenken und eine solche dem Bund anzubieten?

Vielleicht hilft eine solche Geste zur Maßnahmenbeschleunigung, die ja auch hinsichtlich des dann möglichen „Massenausgleichs“ finanzielle Erleichterungen mit sich brächte.
Und die Ausrede, dass momentan das Geld fehle, die wäre dann auch vom Tisch.

Antrag /4
Der Landkreis klärt mit dem Bundesverkehrsministerium die Möglichkeit einer
Zwischenfinanzierung der fehlenden Finanzierungsmittel ab mit dem Ziel der Maßnahmenbeschleunigung.

Auch der Ausbau des ÖPNV, eigentlich der ÖPNV insgesamt bereitet uns Kopfzerbrechen.
Nicht wegen der Möglichkeiten die er bieten kann.
Nein, ganz im Gegenteil.

Die sind schon toll.
Nur – wer soll das alles bezahlen???
Das Bundesprogramm für kommunale Verkehrsbauten läuft 2019 aus.
Eine Nachfolgeregelung ist nicht in Sicht. Der Bund will sich im Rahmen der Föderalismusreform aus der Mischfinanzierung für kommunale Projekte zurückziehen und diese Aufgabe den Ländern überlassen.
Das Land hat dafür noch kein Konzept. Selbst wenn der Bund den Ländern eine höhere Einkommensteuerbeteiligung zubilligen sollte, werden die Kommunen künftig bei ihren Maßnahmen total überfordert sein.
Die Förderquote des Landes für kommunale Verkehrsprojekte ist von 70% auf 50% gekürzt worden und das bei gleichzeitigen, wohlfeilen Ideen wie bspw.: 20% weniger Kfz-Verkehr durch Verlagerung auf den ÖPNV.

Grundsätzlich ist das ja o.k.!
Nur: dies bedeutet gegenüber der jetzigen Situation eine Kapazitätsverdoppelung!
Dies ist bei der gegebenen Infrastruktur schlicht nicht machbar.

Was bedeutet das für uns im Landkreis Göppingen?
Pläne erarbeiten und Szenarien entwickeln ohne zu wissen ob wir das auch bezahlen können!
Oder wissen wir es doch? Dass wir es uns (nicht) leisten können??

Die Absicht des Landes im Rahmen der SPNV-Konzeption 2025, zusätzliche Linien auf der Filstalstrecke einzusetzen, kommt unserem Anliegen nach einem S-bahn-ähnlichen Binnen-Verkehrs-Angebot (1/2-Stunden-Takt) sehr entgegen.

Allerdings ist der Endpunkt „Süßen“ keinesfalls zu akzeptieren. Der muss auf jeden Fall in Geislingen – besser noch in Ulm liegen. Und dieses Angebot muss vom Land kommen.

Ihr Anliegen Herr Landrat, durch einen verlässlichen Halbstundentakt, die Zentren Stuttgart und Ulm schnell zu erreichen (HH-Rede S. 13) ist zu unterstützen. Genauso wichtig sind die Gegenrichtungen!
Auch der Landkreis Göppingen muss von den Zentren aus verlässlich und schnell erreicht werden können.

Die Vorbereitungen zum Nahverkehrsplan kommen 2015 in ihre entscheidende Phase. Die bisherigen Vorgaben zu den Fahrplänen: Vernetzung und Vertaktung von Bus und Schiene gelten unverändert weiter. Der UVA hat dabei eine anspruchsvolle Aufgabe vor sich.

Wir gehen von einer umfassenden Information durch die Verwaltung aus, speziell über die von den Beteiligten vorgebrachten Anregungen und Wünsche.

Die vom Verband Region Stuttgart vorgeschlagene „Expressbuslinie“ Relation Göppingen – Kirchheim/Teck, ist ja von der Verwaltung dem Verband gegenüber in die „Warteschleife“ gesteckt worden, zumindest solange, bis erste Erkenntnisse aus dem Nahverkehrsplan vorliegen.

So weit so gut.
Dazu muss man wissen, dass die „Expressbuslinien“ die kreisübergreifend zwischen den Mittelzentren verkehren, als Tangentiallinien zu den S- Bahnstrecken gedacht sind und nicht parallel zu bereits bestehenden Buslinien verlaufen sollten.
Zudem muss man wissen, dass die Expressbusse eine mittlere Besetzung von 15-25 Fahrgästen erreichen und die 3 aktuellen Relationen (Kirchheim/Teck-Flughafen; Leonberg-Flughafen und Waiblingen- Esslingen/Neckar) ein jährliches Defizit von 3,5 Mio. Euro verursachen. Bezahlt von den Kommunen!!!!!!!!!

Den Radverkehr unterstützen wir weiterhin sehr gerne, sehen seine „Entlastungswirkung“ auf die gesamte Verkehrssituation jedoch mit großer Zurückhaltung.
Radfahren in einer hügeligen bis bergigen Region –jeder weiß es- ist eine sportliche Herausforderung und in erster Linie ein Freizeitvergnügen.

Abfallwirtschaft

Mit großer Mehrheit hat sich die befragte Bevölkerung sehr zufrieden mit unserem bisherigen Abfallwirtschaftskonzept geäußert.

Trotzdem musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Änderung herbeigeführt werden.
Bio-Abfall und Grüngutplätze sind dabei die Stichworte, die die Volksseele zum Teil zum Kochen brachte.

Vor allem die „Bio-Säcke“ stoßen allenthalben auf allergrößte Skepsis.
Die kann nur mit umfassender Information und breiter Öffentlichkeitsarbeit ausgeräumt werden.
Wir haben jetzt eine Lösung mit der wir –ohne große Begeisterung- leben können (müssen), die jedoch nach angemessener Zeit zu evaluieren ist. Dann wird sich zeigen, ob ggf. umgesteuert werden muss.

Schon mehrfach haben wir angeregt, nach dem „Systemwechsel“ den Versuch einer „Öko-Bilanz“ zu unternehmen.
Wir erneuern dieses Anliegen und stellen den

Antrag /5
Der AWB berichtet im UVA wie eine „Öko-Bilanz“ nach dem Systemwechsel bei der Abfallwirtschaft erstellt werden kann, ob es Untersuchungen dieser Art bereits gibt, wer in der Lage ist eine solche Aufgabe zu übernehmen und welche Kosten dabei entstehen.

Schulen

Genau wie Sie Herr Landrat sehen wir die Ausgaben für unsere Schulen als Investitionen in die Zukunft.
Deshalb muss nach unserer Einschätzung verdeutlicht werden, wo und für was die Mittel verwendet werden. Insbesondere deshalb, weil die vom Land gewährten Sachkostenbeiträge (6,8 Mio. €) offensichtlich nicht ausreichen und der Landkreis rd. 7 Mio. € selbst beisteuern muss.

Dabei sind die Gebäudeinvestitionen noch gar nicht berücksichtigt. Um hier etwas klarer zu sehen unser

Antrag /6
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben für die Kreisschulen werden, aufgeteilt nach den jeweiligen Schulen, nach Einnahmen- und Ausgabenarten getrennt dargestellt. Aus dieser Aufstellung soll auch hervorgehen, mit welcher Zweckbindung die Sachkostenbeiträge vom Land gewährt werden.

LRA 2020+

Wir gehen davon aus, dass im ersten Quartal 2015 über den Stand des Wettbewerbsverfahrens berichtet wird.
Möglicherweise kann schon das Ergebnis präsentiert werden.
Erneut betonen wir, dass zu diesem Projekt noch kein Bau- oder

Realisierungsbeschluss gefasst ist und ein solcher auch nur im

Zusammenhang mit dem dann aufgestellten und verabschiedeten Finanzkonzept 2020+ erfolgen kann.

Aus heutiger Sicht ist es nicht auszuschließen, dass danach eine Priorisierung der Vorhaben vorzunehmen ist.

Die Sicherheit der Mitarbeiter/innen und der Besucher/innen ist uns ein besonderes Anliegen.
Deshalb hat für uns der Brandschutz eine hohe Bedeutung.
Wenn wir uns recht erinnern, zeigen 50% der Folien zum Thema Brandschutz „Aktenschränke auf den Fluren“.

Antrag /7
Die Verwaltung stellt dar, ob und wenn ja welches Konzept und welche Zeitschiene sie für eine „digitale Aktenarchivierung“ (einschl. Kosten) verfolgt.

Organisation, IuK/EDV

Der kontinuierliche Organisationsentwicklungsprozess soll, wie uns gesagt wird, auch weiterhin extern von der Firma Imaka begleitet werden.
Für die Fortführung der Untersuchung beim Kreisjugendamt, der Aufbau eines Gebäudemanagements sowie die Untersuchung des Finanzbereichs sind in 2015 nunmehr 110T€ veranschlagt.

Innerhalb des Gebäudemanagements ist das Energiemanagement von zentraler Bedeutung.
Der regelmäßig vorgelegte Energiebericht vermittelt die Entwicklung von Kosten und Verbrauch.

Er sollte nach unserer Einschätzung gleichzeitig die Grundlage für ein planerisches Gesamtkonzept sein, das zukunftsweisende Maßnahmen bei den landkreiseigenen Liegenschaften aufzeigt.

In den SK 4431051-4431053 (S.46) sind für Projekte, Beratungskosten usw. 337.600 € eingeplant.

Antrag /8
a)  Wie sieht die Zeitschiene im Hinblick auf die externe Begleitung aus?
b)  Mit welchen Aufwendungen wird insgesamt gerechnet?
c)  Wie sieht die „Gegenrechnung“ aus?
d)  Kann der Aufbau eines Gebäudemanagements nicht auch mit professoraler/studentischer Hilfe der Hochschule Nürtingen/Geislingen erfolgen (Bsp. Kreisbau), wo ein entsprechender Studiengang eingerichtet ist?
e)  Wie teilt sich der Betrag über 337.600 € auf?
f)  Gibt es neben dem Onlinespeicher „Cloud“ des KDRS-RZRS alternative „Speicherangebote“, die mit gleichem Sicherheitszertifikat ggf. kostengünstiger sind?

Soziales, Flüchtlinge, Asyl

Die Steuerung des umfangreichen und kostenintensiven Aufgabenbereichs „Soziales“ erfolgt seit einiger Zeit durch das Sozialcontrolling. Wir nehmen an, dass neben den Kosten auch die Arbeitsabläufe „controllt“ werden. Verbesserungen können auch hier zu Einsparungen führen.

U.a. bspw. bei den Einschätzungen und Begutachtungen, ob eine von den Kommunen angebotene Unterbringungsmöglichkeit auch geeignet ist, um Personen aufzunehmen. Es ist ja nachvollziehbar, dass sich eine Verwaltung doppelt und dreifach absichert. Trotzdem sei angeregt, mit einer Zusammenfassung der Zuständigkeiten, ein schnelleres, flexibleres und damit auch kostengünstigeres Handeln zu erreichen.

Ein vereinfachtes und effizienteres Unterbringungsverfahren hilft allen Beteiligten, in erster Linie den Hilfesuchenden.
Wir danken all denjenigen Städten und Gemeinden, die Unterbringungsmöglichkeiten anbieten bzw. vermitteln.

Wir danken aber ausdrücklich auch denjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich in Freundeskreisen oder wie auch immer um die Menschen kümmern, die zu uns kommen.

Es kann allerdings nicht ausbleiben, dass wir in diesem Zusammenhang nach der Auskömmlichkeit des vom Land zugesagten Kostenersatzes nachfragen.

Antrag /9
Die Verwaltung berichtet im Sozialausschuss zum Thema Flüchtlinge, insbesondere zur Entwicklung der Zugangszahlen, zur Unterbringungssituation, zur Betreuung (einschl. Sprache) und zu Kosten/Kostenersatz (Auskömmlichkeit).

Herr Landrat, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was könnte, was sollte ich bei unserer Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2015 noch alles anführen?
Die Vorschläge dazu und die Themenliste sind mehr als umfangreich.
Zu umfangreich um in der zur Verfügung stehenden Zeit alles erwähnen zu können.
Ich wünsche Ihnen und uns sachliche Beratungen und zukunftsweisende Beschlüsse.
Ihnen Herr Landrat und Ihnen Herr Stolz sowie allen an der Ausarbeitung des HH-Entwurfs 2015 beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besten Dank. Ebenso allen Beschäftigten des Landkreises und seiner Einrichtungen für die engagierte Mitarbeit.
Den Mitgliedern der Freien-Wähler-Fraktion danke ich für die Mitarbeit an der Ausarbeitung unserer Stellungnahme, ohne die ich diese heute so nicht hätte vortragen können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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