Stellungnahme zum Haushalt 2019 – 3. Lesung

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mit dem urschwäbischen Grundsatz „net bruddelt isch scho gnuag globt“ wollen wir
uns heute nicht begnügen.

Es gibt in der Tat einige Anlässe, die deutlich gelobt werden müssen. Allerdings auch
Punkte, wo mr bruddla sott, also Dinge zu benennen die kritisch zu hinterfragen bzw.
zu kommentieren sind.

Beginnen wir mit dem Loben.

Überaus erfreulich ist die Ankündigung des Landes, unseren Klinikneubau mit einer
ordentlichen, finanziellen Förderung zu unterstützen. Wir freuen uns, dass der
Zuschussgeber die Notwendigkeit, die Sinnhaftigkeit, aber auch die hochqualifizierte,
schlüssige Planung erkannt hat, sich mit seiner Entscheidung zu dieser
Maßnahme bekennt und den Kraftakt des Landkreises und der Klinik wesentlich
unterstützt.

Positiv erwähnen wir auch die „Informations-Offensive“ der Klinikleitung, die
zusammen mit den Chefärzten und der Pflegedienstleitung „vor-Ort“ und damit zur
Bevölkerung gehen. Diese Veranstaltungen kommen, nach einem leicht „stotternden“
Start sehr gut bei der Bürgerschaft an. Weiter so!

Leider, leider, leider, ist es nach dem heutigen Blick in die Lokalpresse nicht zu
vermeiden, ein paar wenige, ursprünglich nicht vorgesehene Bemerkungen los zu
werden. Selbstverständlich ist es gerechtfertigt, die Höhe des aktuellen
Kreisumlagehebesatzes zu kritisieren, wie es zwei CDU-Kreisräte aus der Kreisstadt
tun. Wir tun das ja auch.
Gleichzeitig die vorhandenen Rücklagen sozusagen als Manövriermasse und
Gestaltungsspielraum für die Kreisumlage heranzuziehen, zeugt von einer
hohen Ignoranzfähigkeit. Oder hat man es tatsächlich vergessen (was noch
schlimmer wäre), wer den „politischen“ Beschluss des Kreistags initiiert hat,
Haushaltsüberschüsse der Rücklage zuzuführen und für den Klinikneubau zu
verwenden? Man müsste mal in der eigenen Fraktion nachfragen.
Schlimm ist m. E. auch, wenn ein Klinikaufsichtsratsmitglied allen Ernstes die Frage
stellt (Zitat aus der Berichterstattung) „ob das Millionendefizit der Alb-Fils-Kliniken
überwiegend oder ganz von der Helfensteinklinik verursacht wird?“.
Man fragt sich schon:
Was soll das Ganze? Mit Kreisbewusstsein hat das nichts zu tun.
Göppingen first!
Make Göppingen great again!
Hoffentlich nicht! Die Presse freut’s.
Der Kreistagsmehrheit bleibt wohl nur Verwunderung und Kopfschütteln.

Ein ganz dickes Lob gebührt unserem Kreiskämmerer.
Günter Stolz hat es, wohl zusammen mit seinem Dezernat geschafft, einen
„europäischen Fördertopf“ anzuzapfen und für den Landkreis zur Sanierung der
Stöttener Steige, einen recht ordentlichen Zuschuss aus dem Europäischen Fond
zur Beseitigung von Unwetterschäden (immerhin 80%; rd. 1,5 Mio.E.!!!!!) zu erhalten.
Super, Anerkennung und vielen Dank.

Zufrieden sind wir mit der bereits erfolgten und noch beabsichtigten Behandlung
unserer Anträge aus der 2. Lesung. Sowohl bei der Verwaltung, wie auch bei den
Kreistagsfraktionen erkennen wir die Bereitschaft, damit zeitnah, konstruktiv und
ergebnisorientiert umzugehen.

Mit einigem Erstaunen und zugleich mit einer gehörigen Portion Respekt, haben wir
den Vorschlag von Landrat und Finanzdezernat zur Kenntnis genommen, aufgrund
der insgesamt positiven „Zahlenveränderung“ zwischen Haushaltseinbringung, 2.
Lesung und Haushalts-Schlussberatung, den ursprünglichen Vorschlag zum
Kreisumlagehebesatz mit 35,5%-Punkten um 1 Punkt auf 34,5% abzusenken.
Das war ja noch nie da.
Auch die dazu gelieferte Begründung findet unsere Anerkennung.
Wäre da nur noch ein klein wenig mehr Mut vorhanden gewesen, dann hätte der
Vorschlag auch lauten können: Wir belassen es bei 34,1%.

Wir, meine Damen und Herren, die Freie Wähler Fraktion, haben diesen Mut und
beantragen, den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2019 bei 34,1% zu belassen.
Das ist nach unserer festen Überzeugung nicht nur mutig, sondern gerechtfertigt
und vertretbar.
Wer im Rahmen der Konnexität zum Bundesteilhabegesetz für die Jahre 2017-2019
insgesamt 860.000 € erstattet bekommt, davon allerdings nur 286.000 € in 2019
verbuchen will und den Rest, immerhin 574.000 € ausschließlich dem Ergebnis 2017
„gutschreiben“ will, der muss sich schon fragen lassen, warum nicht der gesamte
Betrag dem Haushalt 2019 zu Gute kommen soll.
Wenn dann das sehr gute Jahresergebniss 2017 und die der vorangegangenen
Jahre, mit denen die Rücklagen gestärkt wurden bzw. auf Kreditaufnahmen in der
vorgesehenen Höhe verzichtet werden konnte und zudem das Ergebnis des lfd.
Jahres (2018) aller Voraussicht nach besser ausfallen wird, als bisher angenommen,
in die Berechnungen einfließen, dann ist es, auch im Hinblick auf die
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden schon
angebracht, von einer Erhöhung abzusehen.
Wir bitten, unseren Antrag auf Beibehaltung des Hebesatzes von 34,1% zur
Abstimmung zu bringen.

Lassen Sie mich noch auf einige Punkte eingehen, die während der letzten
Ausschusssitzungen Gegenstand der Beratungen waren und die u.E. bei der
Schlussstellungnahme Erwähnung finden sollten.

Da ist die Anpassung und Gleichstellung der Stundenvergütung der Tagesmütter zu
nennen.
Eine aus unserer Sicht richtige und notwendige Entscheidung, auch wenn es den
Landkreis ein paar Euro (dauerhaft) mehr kostet, nicht im Einklang mit dem
Finanzkonzept steht und sich nicht alle Fraktionen unserem Vorschlag anschließen
konnten.

Mit den angestrebten Containerlösungen wird es eine Entspannung beim
Raumproblem im SBBS in Geislingen geben.
Der angestrebte und in Aussicht genommene „Schulentwicklungsplan“ wird
konkretisieren, welche bauliche Maßnahmen in den künftigen Jahren durchzuführen
sind.

Die bisherigen Informationen, Darstellungen und Erläuterungen zum neuen
Abfallwirtschaftskonzept, lassen aus heutiger Sicht erhebliche Änderungen und
womöglich auch Verbesserungen erwarten. Von den bisherigen Sammelsystemen
bis hin zur Gebührengestaltung kommt alles mithilfe externen Sachverstandes auf
den Prüfstand. Die Einbeziehung der interessierten Bevölkerung in die anstehenden
Diskussionen begrüßen wir und hoffen auf ein sachliches, engagiertes Mitarbeiten.

Einigermaßen im Zeit-, vor allem aber im Kostenplan befindet sich der
Erweiterungsbau LRA 2015+.
Was die Sanierung des „Altbaues anbelangt, werden aktuell die ersten
Überlegungen über die durchzuführenden Maßnahmen angestellt. Wir geben zu
bedenken und betrachten es als Pflicht der Verantwortlichen, über die reinen
Brandschutzmaßnahmen hinaus zu denken und Überlegungen im Hinblick auf eine
energetische Sanierung anzustellen. Uns ist durchaus bewusst, dass sich dahinter
erhebliche Kosten verbergen.
Im Interesse der angestrebten Klimaschutzziele ist es jedoch ein Gebot der Stunde,
über das Was, Wie und Ob nachzudenken.

Nachgedacht werden sollte auch – nicht von uns, sondern vom Landesgesetzgeber-
ob die Kriterien zur Genehmigung von Windkraftanlagen einer Überarbeitung
bedürfen. Eigentlich müsste sich die Regelung zum Mindestabstand zur
Wohnbebauung zwangsläufig an der immer höher werdenden Nabenhöhe der
Anlagen orientieren. Wie sagte kürzlich unser Ministerpräsident: „Von Bayern lernen!“
Richtig ! Zumindest bei der Festlegung der Mindestentfernung zur Wohnbebauung.
Dort gilt das 10-fache der Nabenhöhe.
ES 02 „Sümpflesberg“ wäre dann von heute auf morgen kein Thema mehr.

Mit der Neuordnung der Tourismusorganisation sind wir auf einem guten Wege,
sehen die ESA gestärkt und in die Lage versetzt, die äußerst erfolgreiche Arbeit auch
künftig fortzusetzen. Nach unserem Eindruck kann sie sich uneingeschränkt auf den
Landkreis als Partner verlassen.
Überhaupt nicht gut und völlig unangebracht finden wir die Misstöne, die aus der
„Führungsetage“ der neuen IGS kommen.
Anstatt sich über die Bereitschaft der ESA zur Unterstützung bei der Neuorientierung
der „Marke Staufer“ zu freuen, formuliert man in befremdlicher Art und Weise einen
Alleinvertretungsanspruch und stellt gleichzeitig die fachliche Eignung und
Kompetenz der ESA-Verantwortlichen in Frage. So zumindest kann man den
Eindruck haben. Diejenigen die die TGS „beerdigen“ wollen allen Ernstes der IGS zu
neuer Blüte verhelfen? Warten wir ab, was daraus wird.

„Bus 19+“ ist momentan in aller Munde, zumindest bei denjenigen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern, die den ÖPNV nutzen bzw. die die Absicht haben vom PKW auf Bus
und Schiene umzusteigen.
Es ist ein wahrlicher Kraftakt des Landkreises (auch finanziell) , der Busunternehmen
und von „Filsland“!
Angesichts der Notwendigkeit den ÖPNV rasch und nachhaltig auszubauen, kann
nur eine solide Vertaktung und Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel   d a s  
Angebot und der Anreiz zum Umsteigen sein.

Dass dabei auch -die derzeit alles andere als befriedigende- Verlässlichkeit und
Pünktlichkeit auf der Schiene gehört, ist für uns unabdingbar.
Wir hoffen sehr, dass ab Ende 2019 das Angebot von GoAhead die bisherigen „DB-
Leistungen“ in den Schatten stellen wird und damit eine weitere
Attraktivitätssteigerung einhergeht.
Die Verwaltung hat auf unseren Antrag hin zugesagt, rechtzeitig Vorschläge zu
unterbreiten, wie der neue Bahnhof in Merklingen an unseren ÖPNV angebunden
werden kann. Wir erwarten dadurch für die Bevölkerung im östlichen Teil des
Landkreises einen Zuwachs an Verbindungsalternativen in Richtung Stuttgart, wie
auch in Richtung Ulm.
Dass dies auf der Filstalstrecke kurzfristig nicht zu erreichen sein wird, ist mehr als
bedauerlich.
Wenn angeblich die zu geringen Nutzerzahlen auf der Strecke Geislingen-Ulm ein an
sich sinnvolles und wünschenswertes Durchbinden des Metropolexpresses bis Ulm
verhindern, dann sollte doch zumindest der Versuch eines adäquaten Verbindungs-
Angebotes unternommen werden. Es könnte ja sein, dass sich dann wider Erwarten
die Fahrgastzahlen so entwickeln, dass an einer dauerhaften Verbindung kein Weg
vorbeiführt.
Auf alle Fälle müssen wir – auch bei diesem Anliegen – hartnäckig bleiben.

Die Spannung steigt – das Kribbeln ist geradezu zu spüren:
In wenigen Wochen fällt die Entscheidung über die Vollintegration des Landreises
Göppingen in den VVS.
Wir halten es für angebracht, dass vor den Beratungen in unseren Gremien,
nochmals eine umfassende Bürgerinformation durchgeführt wird.
Es gibt halt immer noch dermaßen falsche Vorstellungen, was die Vollintegration
bedeutet, was auf den Landkreis (auf seine Städte und Gemeinden) zukommt und
wie die durchaus vorhandenen Chancen zu bewerten sind.
Die Detaildiskussionen führen wir dann im Januar 2019.
Wir halten es für unverzichtbar, dass die Landkreisverwaltung noch vor der
Entscheidung über den Beitritt zum VVS, die finanziellen Auswirkungen auf unseren
Kreis und seine Kommunen aktualisiert und in das Finanzkonzept einarbeitet.
Schließlich ist es seit kurzem bekannt, dass der Verband Region Stuttgart im
Rahmen seines Haushalts 2019 für die „S-Bahn-Offensive“ (ETCS/ATO,
Fahrzeugbeschaffung) 500 Mio. € (in Worten: fünfhundert Millionen Euro) als
Verpflichtungsermächtigungen in die Haushaltssatzung mit aufgenommen hat, die in
den nächsten Jahren über die Verkehrsumlage zu finanzieren sind.
Wohlgemerkt als Verpflichtungsermächtigungen!!!!!!
Das hat haushaltsrechtlich eine völlig andere Qualität als ein reines Einstellungen in
die Finanzplanung.

Ja ich weiß – es wird noch mit erheblichen Finanzierungsanteilen von Bund, Land
und Bahn gerechnet über die noch zu sprechen/verhandeln sein wird.

Da wird was kommen – wieviel ist noch völlig offen. Dass jedoch die aktuellen Zahlen
dargestellt und aufbereitet werden ist, sicher nicht nur für uns, unabdingbar.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Ich komme auf meine eingangs gemachten Ausführungen zurück und wiederhole
unseren Antrag auf Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage mit 34,1%.
Ggf. werden wird nach der Abstimmung darüber um eine kurze
Sitzungsunterbrechung bitten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Danke für’s Zuhören.

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