Stellungnahme zum Haushalt 2022 vom Fraktionsvorsitzenden Werner Stöckle

Sehr geehrter Herr Landrat Wolff,

sehr geehrter Herr Kreiskämmerer Stolz,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Herr Landrat Wolff und das Finanzdezernat haben vor kurzem den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 eingebracht, der es in vielerlei Hinsicht
„in sich hat“.

Es ist der zweite Haushalt in „Corona-Zeiten“.
Anders als das „normalen Leben“, lässt er jedoch keinerlei Anzeichen für Einschränkungen erkennen.
Ausgaben und Einnahmen, konsumtiv wie investiv, erreichen einen Umfang, wie wir ihn noch nie gekannt haben.
Die Verschuldung erreicht eine Rekordhöhe, die im Hinblick auf die zu finanzierenden Investitionen nicht zu umgehen ist, die allerdings angesichts des äußerst niedrigen Zinsniveaus, noch keine tiefen Sorgenfalten hervorruft.
Sollten jedoch (was aktuell nicht zu erwarten ist), die Zinsen anziehen, dann wehe, wehe, wehe. Dies gilt nicht nur für unseren Landkreis, sondern für alle öffentlichen Haushalte. Die privaten will ich gar nicht in die Betrachtung mit einbeziehen.
GeldWir tun gut daran, uns in Kürze mit der Tilgung, also der Zurückzahlung der Kredite zu befassen und zu überlegen, ob es bei guter Finanzlage machbar ist, über Sondertilgungen die Verbindlichkeiten in einem kürzeren als vorgesehenen Zeitraum abzubauen.
Zumindest sollten in den Kreditverträgen Regelungen mit Sondertilgungsmöglichkeiten aufgenommen werden.

/A 01
Die Verwaltung listet alle Kredite mit deren Zinssatz und Laufzeit auf und vermerkt, ob und in welchem Umfang Sondertilgungen möglich sind.
Bei allen neu aufzunehmenden Darlehen ist die Möglichkeit von Sondertilgungen in den Kreditverträgen zu vereinbaren.

 

 

Beim Blick in den Stellenplan erkennen wir eine (sie verzeihen uns) fröhliche, ja fast grenzenlose Stellenvermehrung.
Trotz „Vorabkürzung“ steigen die Personalkosten um rd. 2,9 Mio. Euro.
Wir tun uns sehr schwer, den Bedarf für die einzelnen, neuen Stellen zu erkennen.
Interessant ist, dass bei einigen, zur Neuschaffung vorgeschlagenen Stellen ein „Sperrvermerk“ vorgesehen ist.
Da fragen wir uns schon, warum sie geschaffen und gleich gesperrt werden sollen.
Dann werden 7,25 neue Stellen im Gesundheitsamt geschaffen, die über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. durch FAG-Mittel finanziert werden. Dennoch wollen wir angesichts des Zuwachses von befristeten und unbefristeten Stellen im Gesundheitsamt seit Beginn der Corona-Pandemie (immerhin 30,2 VZÄ von 44,9 VZÄ) auch diese Personalkosten perspektivisch im Sinne einer Aufgabenkritik hinterfragt werden.
Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Gesundheitsamt seit 21.07.2021 zur Bewältigung der Pandemie durch Externe mit über 16 Stellen unterstützt wurde.

/A 02

Wir beantragen einen Bericht im VA mit einer detaillierten Begründung der Stellenneuschaffungen. Ebenso einen Ausblick auf die weitere Personalentwicklung und die Perspektiven im Bereich des Gesundheitsamtes.
Dabei erwarten wir auch Aussagen darüber, ob die Raumkapazitäten der Landkreisverwaltung für die räumliche Unterbringung der künftigen Mitarbeiter ausreichen.

 

Seit einigen Monaten leben wir im Landkreis Göppingen in unruhigen Zeiten.
Der Kreistagsbeschluss vom Mai 2021 zur Umwandlung der Helfensteinklinik und zurWeiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Geislingen, der nach intensiven, kontrovers geführten Beratungen auf demokratische Weise gefasst wurde, schlägt auch heute noch hohe Wellen und erregt nach wie vor die Gemüter vieler Mitmenschen.
Die Gründe die zu diesem Beschluss geführt haben, liegen ausschließlich im bundes- und landespolitischen Gesetzgebungsbereich, auf den die Kreispolitik überhaupt keinen Einfluss hat. Auch wenn es die große Anzahl der Kritiker, zu denen auch Mitbürger*innen gehören, die Teil der Legislative (Gesetzgebung) in Bund und Land sind, nicht wahrhaben will:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Ursache und Grund für die einschneidenden Veränderungen.

 Die aufgezeigten und angedachten Zukunftsperspektiven für die Raumschaft Geislingen im Gesundheitsbereich, aber auch in struktureller Hinsicht, sollten miteinander und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Dazu gehört, die Bereitschaft zur Mitarbeit und zu Gesprächen, die Planungen zu begleiten, weiter zu entwickeln und eigene, evtl. neue, zukunftsweisende  Ideen einzubringen.
Ohne die Verantwortung für ein Gelingen, an der Mitwirkungsbereitschaft der Akteure aus Geislingen und dessen Umland „festzumachen“, ist für uns klar,
dass es ohne die Mitwirkung der Raumschaft erheblich schwieriger wird, das Zukunftskonzept erfolgreich zu erarbeiten und umzusetzen.
Deshalb die Bitte: Seid dabei! Macht mit! Beteiligt Euch!

Die Reaktionen aus dem Kreis der „kommunalen Familie“, die in der Forderung nach einer Auskreisung aus dem Landkreis Göppingen gipfeln, zumindest eine solche zu prüfen, sind aus der Verärgerung heraus und der Frustration verständlich, der Zukunftsentwicklung jedoch nicht unbedingt förderlich.
Ein erhebliches Defizit an Kreisbewusstsein insgesamt ist zu erkennen und wird, auch von uns  beklagt.
Das muss aufgearbeitet werden. Die Kreispolitik muss darauf reagieren.
Möglicherweise hilft es ein gutes Stück weiter, wenn der Landkreis mit seinen Gremien aus der Kreisstadt raus und in den Landkreis hinein geht.
Es kann nicht schaden, künftig auch vor Ort präsent zu sein und mit Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse nicht nur in Göppingen, sondern auch draußen in den Kommunen zu tagen. Damit kann der interessierten Bevölkerung und vor allem den kommunalpolitischen Akteuren, eine bessere Möglichkeit der direkten Information und des Gedankenaustauschs angeboten werden.
Die Bereitschaft und das Angebot von Landrat Wolff, wie bisher zu Besuchen in die Städte und Gemeinden zu kommen steht. Wir würden es begrüßen, dass diejenigen Kommunen, die sich bislang nicht zu einer Einladung entschließen konnten, kurzfristig einen Besuchstermin vereinbaren würden.


/A 03
Sitzungen des Kreistags und seinen Ausschüssen werden jeweils mindestens 1 Mal im Jahr außerhalb der Stadt Göppingen abgehalten.

 

Unser Jahrhundertbauwerk, der Neubau der Klinik am Eichert, schreitet erfreulicherweise und einigermaßen im Zeitplan voran.
Nach Inbetriebnahme, wohl im Jahr 2024, kann der Bevölkerung des gesamten Landkreises ein hochmodernes Klinikum angeboten werden.

 

Geschäftsführung, Ärzte und Pflegepersonal die jetzt schon äußerst qualifizierte Leistungen für die Kliniken und für die Patient*innen erbringen (herzlichen Dank dafür), haben dann eine technisch und räumlich bestens ausgestattete Klinik als Arbeitsbereich, der durchaus seine Wirkung über die Kreisgrenzen hinaus entfalten kann.

Sorgen in erheblichem Ausmaß bereitet uns der Fachkräftemangel.
Eigene und erfolgversprechende Lösungen können wir wenig bis gar nicht anbieten.
Wie in vielen Bereichen ist auch hier die Politik gefordert und, wenn sie es mit der Gesundheit der Bevölkerung wirklich ernst meint, zum Handeln verpflichtet.
Das Fehlen und dadurch die hohe Auslastung der verbleibenden, noch betreibbarenIntensivbetten in den Kliniken wird beklagt.
Wenn allerdings (und das sollte man nicht vergessen) schon vor der Pandemie bundesweit rd. 4000 Intensivbetten abgebaut wurden, ist die jetzige „Mangelsituation“ keineswegs verwunderlich.
Der Bettenmangel ist hausgemacht und von der Politik so gewollt.
Zudem trägt das PPUG, das grundsätzlich seine Berechtigung hat, einen großen Teil zur Misere bei. Das Bemühen des Pflegepersonals (das zum Großteil bis an die Grenzen der Belastbarkeit gefordert ist), den Patienten*innen beste Pflege zu gewähren, wird in der jetzigen Situation durch dieses Gesetz erheblich erschwert.
Wird, weil ein hoher Pflegebedarf vorhanden ist, gegen das PPUG verstoßen,
kommen „Strafzahlungen“ hinzu, die für die Kliniken erhebliche negative wirtschaftliche Folgen haben. Wir erwarten, dass die Politik reagiert und, Regierungsbildung hin oder her, das PPUG nachbessert bzw. ganz abschafft, zumindest aber Strafzahlungen aussetzt.
Es muss aber gleichzeitig und unverzüglich nach Lösungen gesucht werden, wie dem Pflegekraftmangel wirkungsvoll entgegengewirkt wird.
Ausbildung, Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte müssen einen erheblich höheren Stellenwert bekommen. Diese Themen vertragen keinen Aufschub.

/A 04
Der Landkreis und die AFK fordern den Landkreistag und die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft auf, in einer gemeinsamen Resolution den Gesetzgeber aufzufordern, die negativen Auswirkungen des PPUG unverzüglich zu beseitigen.
Gleichzeitig sind wirkungsvolle Maßnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels im Pflegebereich zu erarbeiten und umzusetzen.

Das verabschiedete, neue Abfallwirtschaftskonzept, kann durchaus mit einem Paradigmenwechsel verglichen werden.
Es muss, und wir sind sicher es wird gelingen, den Restmüllanteil erheblich zu reduzieren.

Wir Freien Wähler haben anfangs des Jahres, auch in persönlichen Gesprächen, angeregt, die Informationskampagne des AWB nicht nur auf der Homepage und über die Presse zu verbreiten, sondern auch auf die Kanäle des „social media“ zu erweitern.
Eine richtige Motivation dazu, geschweige denn eine Begeisterung dafür haben wir nicht festgestellt.
Wir sind überzeugt, dass Erklärvideos hilfreich und notwendig sind, bspw. „Was passiert mit dem Bioabfall?“
„Warum macht es Sinn, den Müll zu trennen?“
„1 Tag mit den Mülleinsammlern unterwegs“.
Viele Mitbürger*innen nutzen verstärkt diese Medien und können so problemlos erreicht werden. Um den AWB „auf die Sprünge zu helfen“ erwähnen wir als Beispiel die Homepage des
Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) www.awm-muenchen.de

Wir würden allerdings empfehlen, auf „die Erwähnung von
Indianern und Müllschweinen“ zu verzichten.

 

/A 05
Der AWB erweitert seine Informationskampagne zur Abfall- bzw. Wertstofftrennung mit der Einstellung von Erklärvideos auf seiner Homepage.

 

 

Ein weiteres Steuerungselement, den Restmüllanteil zu reduzieren sind, neben einer umfassenden Informationskampagne, die Abfallgebühren.
Diese sind, auch durch den Einsatz der Freien Wähler, gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Gestaltung, letztendlich doch einigermaßen moderat ausgefallen. Auch wenn wir uns noch eine größere Flexibilität erhofft hatten.
Die Haushalte haben die Möglichkeit, durch entsprechendes Abfallverhalten, durch die Größenwahl bei den Abfallbehältern und durch die Anzahl der notwendigen Behälterleerungen, selbst Einfluss auf die Gebührenhöhe zu nehmen.
Es mag Einzelfälle geben, bei denen durch noch so konsequente Abfall- besser Wertstofftrennung eine Reduzierung des Restmülls nicht, oder nur sehr schwer möglich ist. Hier kann die Abfallberatung eine Hilfe sein.
Falls es aber trotzdem zu „Härtefällen“ kommen sollte, ist der AWB gefordert und sicher auch bereit und in der Lage, nach passenden Lösungen zu suchen und solche zu finden.

 

Ich komme zu den Verkehrsthemen.
Bei der A8 und der B10 gibt es bedauerlicherweise so gut wie nichts Neues.
Die Planungsabläufe verschieben die dringend notwendige Entlastung der stau-, staub- und lärmgeplagten Bevölkerung auf den
„Sankt-Nimmerleins-Tag“.
Zumindest ist das zu befürchten.
Es ist frustrierend, wenn am Beispiel der B10, die für den Herbst 2021 zugesagten Workshops mit der Bürgerschaft, im November immer noch nicht terminiert sind.
Bei den zuständigen Planungsbehörden vermissen wir den notwendigen Nachdruck.
Wir müssen als Kreistag noch stärker und nachdrücklicher agieren und von den Verantwortlichen im Bund und im Land, vor allem aber bei der Autobahn GmbH des Bundes verlässliche, nein verbindliche Aussagen zum weiteren zeitlichen Planungsablauf und zur Realisierung der Baumaßnahmen abverlangen.

/A 06
Der Kreistag fordert von den zuständigen Verantwortlichen bei Bund, Land und Autobahn GmbH verbindliche Aussagen zum weiteren, zeitlichen Planungs- und Bauablauf bei der A8 und der B10. Erforderlichenfalls wird eine Delegation aus dem Landkreis (wie das vor vielen Jahren schon einmal der Fall war) in Berlin und Stuttgart vorstellig, um der berechtigten Forderung Nachdruck zu verleihen.
Außerdem werden Vertreter von VM und RP halbjährlich in den UVA eingeladen, um zum aktuellen Stand der Planungen zu berichten.

 

Mit den Vorbereitungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2022 wurde begonnen. Die Arbeiten sind an den VVS vergeben.
Expressbus X93Es wird ein „Mords-Gschäft“, die Erwartungen, Ansprüche und die Notwendigkeiten eines zukunftsorientierten ÖPNV zu formulieren und mit der Machbarkeit, vor allem der finanziellen, in Einklang zu bringen.
Die Linienbündel sind zu überdenken und ggf. anzupassen. Die Taktfolgen sind auszubauen und die Verknüpfung von Bus und Bahn ist zu verbessern.
Die aktuelle Nahverkehrsoffensive (30-Min-Takt bis 2026) des Landes bietet, bei allen Finanzierungsproblemen, durchaus auch Chancen.
Wer den Klimawandel durch eine Verkehrswende positiv beeinflussen will, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ob die angedachte Nahverkehrsabgabe, die offensichtlich von den Kommunen erhoben werden soll, das richtige Mittel ist, bezweifeln wir.

 

In die Überlegungen zur „Boller Bahn“ und zur „Hohenstaufen Bahn“ ist Bewegung gekommen.
Auf die Ergebnisse des Gutachtens, das vom VWI in Stuttgart erarbeitet wird, sind wir gespannt.

 

Nachdem die „Schienen“-Verbindung von Göppingen nach Kirchheim/Teck über die „Boller Bahn“ noch weit in der Zukunft liegt, eine „öffentliche Verkehrsverbindung“ zwischen den beiden Städten, auch im Hinblick auf den Anschluss an die S1 in Kirchheim/Teck von großem Nutzen wäre, sollte zwischenzeitlich eine regionale „Relex-Verbindung“ zwischen Göppingen und Kirchheim/Teck durch den VRS eingerichtet werden.

/A 07
Der Landkreis beantragt beim VRS die Einrichtung einer Relex-Verbindung zwischen Göppingen und Kirchheim/Teck, wobei die genaue Linienführung noch abzuklären ist.

 

 

Entlang der S-Bahn-Strecken im Gebiet des VVS sind P+R-Plätze angelegt.
Damit der Umstieg auch außerhalb der Verdichtungsräume auf den ÖPNV, speziell auf die Bahn attraktiv wird, müssen
für den Individualverkehr Parkierungsangebote gemacht werden.
Wir regen an, dass die Verwaltung mit dem VRS und dem VVS prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Anlagen auch im Bereich der Filstalbahnhöfe möglich sind.


/A 08
Die Verwaltung prüft zusammen mit dem VRS und dem VVS, nach Beteiligung der betroffenen Kommunen, ob und unter welchen Voraussetzungen P+R-Anlagen im Bereich der Filstal-Bahnhöfe möglich sind
.

 

 

Der Metropolexpress (MEX) hat sich auf der Filstalstrecke etabliert. Nach anfänglichen Problemen hat er sich zu einer einigermaßen verlässlichen Verbindung auf der Schiene entwickelt.
Er ist, sozusagen die „modifizierte S-Bahn“ im Landkreis.
Was fehlt, ist der 15-Minuten-Takt und die Durchbindung bis Ulm.

/A 09
Der Landkreis klärt zusammen mit dem VRS ob und unter welchen Voraussetzungen ein 15-Minuten-Takt beim MEX auf der Filstalstrecke eingerichtet werden kann und wie die Durchbindung bis Ulm möglich ist.

 

Der Landkreis rühmt sich, sicher nicht zu Unrecht, auf dem Gebiet des Klimaschutzesschon einiges bewegt und erreicht zu haben.
Er hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2050 (oder war’s 2040) klimaneutral zu werden.
Nicht nur der Energieverbrauch und die Energieerzeugung sind Bausteine, um die Klimaneutralität zu erreichen.
Einer vollständigen klimaneutralen Wärmeversorgung kommt eine Schlüsselrolle für die Erreichung der Klimaschutzziele zu.
Stadtkreise und Große Kreisstädte sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Damit sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potenziale für Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme sowie für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung systematisch erhoben und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gemäß Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg erarbeitet werden.
Über den Kreis der verpflichteten Stadtkreise und Großen Kreisstädte hinaus kann der Prozess der Wärmeplanung für viele Gemeinden wichtige Impulse für eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzen. Insbesondere im ländlichen Raum mit vielen kleinen Gemeinden kann es sinnvoll sein, diese Projekte zu bündeln und interkommunal durchzuführen. Dabei können Effizienzpotenziale gehoben werden. Mit der Verwaltungsvorschrift „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ hat das Land die Möglichkeit geschaffen, dass einzelne Gemeinden bzw. Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden die Förderung beantragen können.

Der Landkreis bzw. die Energieagentur könnte ggf. als „Konvoiführer“ einer kommunalen Wärmeplanung agieren.

/A 10
Der Landkreis (die Energieagentur) klärt, ob die kreisangehörigen Gemeinden Interesse an einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung haben und wenn ja, ob der Landkreis als „Konvoiführer“ agieren soll.

 

/A 11
Der Landkreis und seine Tochterunternehmen prüfen bei jeder Baumaßnahme, ob klimafreundliche Baustoffe (Holz, recycelter Beton usw.) zum Einsatz kommen können.

 


Die Windkraft hat bei uns im Landkreis wie wir wissen eine besondere Bedeutung.
WindkraftanlagenEine große Anzahl von Anlagen, die im Kreisgebiet errichtet wurden, sprechen eine deutliche Sprache.
Doch offenbar ist das der grün-schwarzen Landesregierung nicht genug, um die Klimaziele im „Ländle“, Verzeihung in „the länd“ zu erreichen.
„Verfahrensbeschleunigung“ heißt aktuell das Zauberwort.
Wo es um Windkraft geht (aber nur dort), soll der örtlich vorhandene Bürgerwille keine Bedeutung mehr haben.
Bürgerwille, Bürgerbeteiligung „zu Änd?“.
Und das bei einer grünen Politik des „Gehört werden‘s“.
Da kommt mir der Zauberlehrling von Goethe in den Sinn:
Die Geister, die ich rief, ……

 

Interessant dabei ist, dass ein Verzicht auf die formale Bürgerbeteiligung im Bereich des Straßenbaus und der Ausweisung von Gelände für Wohnungsbau und Gewerbe nicht beabsichtigt ist. Ein Schelm, ……. Sie wissen schon.

 

 

PV-Anlage

In der Photovoltaik-Liga Baden-Württemberg liegt der Landkreis Göppingen beim Zubau 2020 (Wp/EW) auf einem der hinteren Plätze, aber noch vor den Landkreisen in der Region und vor der LHS.
Dies nehmen wir zum Anlass erneut auf die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten des Landkreises hinzuweisen, die bisher u.E. leider nur unzureichend genutzt wurden.
In der Zwischenzeit gibt es ja die gesetzliche Pflicht zum Einsatz von Solaranlagen bei Baumaßnahmen.
Dies dürfte doch auch für den Landkreis gelten, zumindest sollte er sich diese Pflicht selbst auferlegen.

 

/A 12
Die Verwaltung berichtet, ob und wie die Solaranlagenpflicht bei Baumaßnahmen (Neubauten und Sanierungen) des Landkreises und seiner Tochtergesellschaften umgesetzt wird.

 

 

Der Landkreis ist Eigentümer verschiedener Gebäude und Liegenschaften.
Eine Übersicht dazu gibt es sicherlich. Bestimmt auch eine Zustandsbeschreibung.
Unter anderem gehört das Gebäude Pappelallee 15 in Göppingen dazu.
Außerdem hat der Landkreis Flächen für Verwaltungsräume angemietet.

/A 13
Alle im Eigentum des Landkreises befindlichen Gebäude werden aufgelistet, einschließlich Nutzungs- und Zustandsbeschreibung sowie Darstellung evtl. Sanierungsnotwendigkeiten.

Die angemieteten Flächen für Verwaltungsräume werden ebenfalls aufgelistet und die Laufzeit der Mietverträge einschl. der Mietkonditionen dargestellt.
Zeitlich vorzuziehen ist die Darstellung der jetzigen und künftig beabsichtigten Nutzung des Gebäudes Pappelallee 15.
Wie ist der Gebäudezustand? Besteht Sanierungsbedarf?

 

Um der heimischen Wirtschaft beste Standortbedingungen zu bieten, gehört der Ausbau des Glasfasernetzes bevorzugt dazu.
Der Landkreis Göppingen gehörte vor der Gründung der Gigabit-Zweckverbände zu denjenigen Landkreisen, die beim Glasfasernetzausbau „vorne“ lagen.
Ist dies heute auch noch so?
Wie unterstützt der Zweckverband GigabitRegionStuttgart den Glasfaserausbau im Landkreis?

 

/A 14
Bericht über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus mit Darstellung des Zubaus in den Jahren 2020 und 2021.
Bericht über die Unterstützung durch den ZV GigabitRegionStuttgart.

 

In der jüngsten Vergangenheit sind in unserem Landkreis und im Nachbarlandkreis Planungen für interkommunale Gewerbegebiete, auch solche von regionaler Bedeutsamkeit durch Bürgerentscheide gestoppt worden. Man mag es bedauern, aber dies gilt es zu respektieren.
Bereits zum Haushalt 2021 haben wir einen Antrag gestellt (Seite 5 / A 03 unserer Stellungnahme) der bis heute nicht bearbeitet ist.
Im VA soll am 03.12.2021 das weitere Vorgehen dargestellt werden und bis Mitte 2022 Ergebnisse vorliegen. Wenn dieser vorgesehene Zeitplan schon nicht beschleunigt werden kann, erwarten wir dessen Einhaltung.

Jetzt gibt es in absehbarer Zeit auf der Gemarkung Aichelberg einen neuen Versuch, ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln.
Wir können uns vorstellen, dass bei diesem Vorhaben der Landkreis mit seiner Kreiswirtschaftsförderung und der WIF, unterstützend und werbend aktiv wird.

/A 15
Bericht über mögliche Aktivitäten von Landkreis/Kreiswirtschaftsförderung/WIF bei der Planung des interkommunalen Gewerbegebietes Aichelberg.

 

 

Zu den Finanzen.

Aufgrund der langjährigen Praxis der mehr als konservativen Haushaltsplanung wurde es möglich, eine Ergebnisrücklage mit über 60 Millionen €uro anzusammeln.
Es wurden über viele Jahre hinweg jeweils weit über den Jahresbedarf hinaus Ausgaben geplant (die dann nicht getätigt werden mussten).
Daraus folgend wurde die Kreisumlage über den erforderlichen jährlichen Bedarf hinaus festgesetzt.
Entgegen den Zielsetzungen des neuen Haushaltsrechts wurden erhebliche Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das nächste Haushaltsjahr vorgenommen.
Nennenswerte Entnahmen aus der Rücklage etwa zur Abdeckung von jährlichen Fehlbeträgen mussten bisher nicht getätigt werden.
Nach dem Grundsatz des Haushaltsrechts, vor Schuldaufnahmen andere Möglichkeiten zu prüfen, könnten die Rücklagenmittel zur Vermeidung von weiteren Schuldaufnahmen verwendet werden.
Zudem sollte man die Verwahrgelder im Blick haben, die zu bezahlen sind, wenn die Mittel der Rücklage bei Geldhäusern angelegt werden.

/A 16
Die Freien Wähler stellen den Antrag:
Die Verwaltung zeigt auf, ob, wie und in welchem Umfang die Mittel der Ergebnisrücklage zur Abdeckung evtl. Haushaltsfehlbeträge und zur Verminderung der Kreditaufnahme verwendet werden können.

 

 

Seit der Einbringung des Haushalts hat sich das Zahlenwerk um rd. 2,5 Mio € verbessert, was nach Aussage der Verwaltung für die Reduzierung des eigentlich ausgewiesenen und so „akzeptierten“ Fehlbetrages verwendet werden soll.
Die Grunderwerbsteuer wird sich im Jahr 2021 um rd. 2 Mio. € (erfreulicherweise) verbessern.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene und empfohlene Seitwärtsbewegung beim Kreisumlagehebesatzes (32,5%) nehmen wir zur Kenntnis.
Die leicht gestiegene Steuerkraftsumme lässt ja in absoluten Zahlen einen Zuwachs bei der Kreisumlage erwarten.
Wir wollen jedoch, bevor wir eine Aussage zur Höhe des KU-Hebesatzes 2022 machen, die November-Steuerschätzung abwarten. Mal sehen was die bringt.
Noch vor der 3. Lesung im Dezember, ggf. schon bei den Ausschussberatungen können wir auf veränderte Zahlen reagieren.

Wo wir dringenden Handlungsbedarf sehen, ist bei der MifriFi und beim Finanzkonzept 2030.
Beide Werke müssen u.E. unbedingt fortgeschrieben und angepasst werden.
Allein die Kostenentwicklung beim Neubau der KaE, neue Kostenerwartungen bei den Maßnahmen BSZ Geislingen und SBBZ Göppingen und Geislingen, sanierungsbedingter Aufwand an Gebäuden, aber auch das von der Verwaltung ermittelte strukturelle Defizit der Jahre 2023 – 2025 (ca.10 Mio Euro) machen eine Anpassung der Zahlen und ggf. ein „Umsteuern“ unumgänglich.

 

/A 17
Die mittelfristige Finanzplanung und das Finanzkonzept 2030 werden unverzüglich an die neuen Erkenntnisse angepasst und fortgeschrieben.

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises, der Kliniken, der Schulen und aller seiner Unternehmen für alles Mitwirken, gleich in welchem Bereich.
Wir danken dem Finanzdezernat, Herrn Stolz und Herrn Haas sowie allen Beteiligten, für die Erstellung und Vorlage des Haushalts 2022.
Wir sind auf die anstehenden Beratungen in den Kreisgremien gespannt.
Meinen Kolleginnen und Kollegen der Freien Wähler Fraktion gilt mein Dank für die engagierte Mitwirkung bei der Ausarbeitung unserer Stellungnahme.
Bei Ihnen meine Damen und Herren bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit, und wie immer besonders herzlich bei denjenigen, die mir zugehört haben.

 

 

Zusammenfassung der Haushalts- und Berichtsanträge der Freien Wähler zum HHPl 2022

 

/A 01
Die Verwaltung listet alle Kredite auf, mit deren Zinssatz und Laufzeit und vermerkt, ob und in welchem Umfang Sondertilgungen möglich sind.
Bei allen neu aufzunehmenden Darlehen ist die Möglichkeit von Sondertilgungen in den Kreditverträgen zu vereinbaren.

 

/A 02

Wir beantragen einen Bericht im VA mit einer detaillierten Begründung der Stellenneuschaffungen. Ebenso einen Ausblick auf die weitere Personalentwicklung und die Perspektiven im Bereich des Gesundheitsamtes.
Dabei erwarten wir auch Aussagen darüber, ob die Raumkapazitäten der Landkreisverwaltung für die räumliche Unterbringung der künftigen Mitarbeiter ausreichen.

/A 03
Sitzungen des Kreistags und seinen Ausschüssen werden jeweils mindestens 1 Mal im Jahr außerhalb der Stadt Göppingen abgehalten.

/A 04
Der Landkreis und die AFK fordern den Landkreistag und die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft auf, in einer gemeinsamen Resolution den Gesetzgeber aufzufordern, die negativen Auswirkungen des PPUG unverzüglich zu beseitigen.

 

/A 05
Der AWB erweitert seine Informationskampagne zur Abfall- bzw. Wertstofftrennung mit der Einstellung von Erklärvideos auf seiner Homepage.

 

/A 06
Der Kreistag fordert von den zuständigen Verantwortlichen bei Bund, Land und Autobahn GmbH verbindliche Aussagen zum weiteren, zeitlichen Planungs- und Bauablauf bei der A8 und der B10. Erforderlichenfalls wird eine Delegation aus dem Landkreis (wie das vor vielen Jahren schon einmal der Fall war) in Berlin und Stuttgart vorstellig, um der berechtigten Forderung Nachdruck zu verleihen.
Außerdem werden Vertreter von VM und RP halbjährlich in den UVA eingeladen, um zum aktuellen Stand der Planungen zu berichten.

 

/A 07
Der Landkreis beantragt beim VRS die Einrichtung einer Relex-Verbindung zwischen Göppingen und Kirchheim/Teck, wobei die genaue Linienführung noch abzuklären ist.

/A 08
Die Verwaltung prüft zusammen mit dem VRS und dem VVS, nach Beteiligung der betroffenen Kommunen, ob und unter welchen Voraussetzungen P+R-Anlagen im Bereich der Filstal-Bahnhöfe möglich sind.

 

/A 09
Der Landkreis klärt zusammen mit dem VRS ob und unter welchen Voraussetzungen ein 15-Minuten-Takt beim MEX auf der Filstalstrecke eingerichtet werden kann und wie die Durchbindung bis Ulm möglich ist.

 

/A 10
Der Landkreis (die Energieagentur) klärt, ob die kreisangehörigen Gemeinden Interesse an einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung haben und wenn ja, ob der Landkreis als „Konvoiführer“ agieren soll.

 

/A 11
Der Landkreis und seine Tochterunternehmen prüfen bei jeder Baumaßnahme, ob klimafreundliche Baustoffe (Holz, recycelter Beton usw.) zum Einsatz kommen können

 

/A 12
Die Verwaltung berichtet, ob und wie die Solaranlagenpflicht bei Baumaßnahmen (Neubauten und Sanierungen) des Landkreises und seiner Tochtergesellschaften umgesetzt wird.

 

/A 13
Alle im Eigentum des Landkreises befindlichen Gebäude werden aufgelistet, einschließlich Nutzungs- und Zustandsbeschreibung sowie Darstellung evtl. Sanierungsnotwendigkeiten.

Die angemieteten Flächen für Verwaltungsräume werden ebenfalls aufgelistet und die Laufzeit der Mietverträge einschl. der Mietkonditionen dargestellt.
Zeitlich vorzuziehen ist die Darstellung der jetzigen und künftigen Nutzung des Gebäudes Pappelallee 15.
Wie ist der Gebäudezustand? Besteht Sanierungsbedarf?

 

/A 14
Bericht über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus mit Darstellung des Zubaus in den Jahren 2020 und 2021.
Bericht über die Unterstützung durch den ZV GigabitRegionStuttgart.

/A 15
Bericht über mögliche Aktivitäten von Landkreis/Kreiswirtschaftsförderung/WIF/ bei der Planung des interkommunalen Gewerbegebietes Aichelberg.

/A 16
Die Freien Wähler stellen den Antrag:
Die Verwaltung zeigt auf, ob, wie und in welchem Umfang die Mittel der Ergebnisrücklage zur Abdeckung evtl. Haushaltsfehlbeträge und zur Verminderung der Kreditaufnahme verwendet werden können.

 

/A 17
Die mittelfristige Finanzplanung und das Finanzkonzept 2030 werden unverzüglich an die neuen Erkenntnisse angepasst und fortgeschrieben.

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